Teilnahmebedingungen KRONEHIT Tram Party

1) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel „DIE KRONEHIT TRAM PARTY“, erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

2) KRONEHIT verlost zwischen 13.03.2017 und 12.05.2017 Eintrittstickets für die KRONEHIT TRAM PARTY am 21.04.2017 in Linz, 28.04.2017 in Wien, 05.05.2017 in Graz und am 12.05.2017 in Innsbruck.

3) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH behält sich das Recht vor, das Spiel ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden bzw. zu verlängern.

4) Innerhalb des o.a. Spielzeitraums können natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr, und die einen angemeldeten Wohnsitz in Österreich haben, durch eine einfache Anmeldung auf der sendereigenen Website www.kronehit.at (Winzone) an dem Gewinnspiel teilnehmen.

5) Aus allen Anmeldungen, werden im Zuge des Gewinnspiels die Gewinner/innen gezogen und per SMS oder Email von KRONEHIT über den Gewinn informiert. Diese SMS/Email ist zugleich die Eintrittskarte zum Veranstaltungsgelände. Der/die Gewinner/in wird von der KRONEHIT Radio Betriebs GmbH gezogen und somit bestimmt.

6) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH darf Name und aufgezeichnete Äußerungen der Teilnehmer/innen, sowie Foto- und Videocontent unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der/die Teilnehmer/in tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm der KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH ab.

7) Die Teilnehmer/innen erklären sich einverstanden, dass ihre Daten im Zuge des Gewinnspiels an Red Bull Mobile weitergegeben und verarbeitet werden und dass er/sie der Zusendung von weiteren Informationen per zustimmt.

8) Die Organisation der Anfahrt, Abfahrt und etwaige Unterkunft muss vom Gewinner/von der Gewinnerin selbst übernommen werden.

9) Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die zur Absage der KRONEHIT TRAM PARTY führen übernimmt KRONEHIT keine Verantwortung für bis dahin entstandene Kosten und auch keinesfalls eine Barauszahlung des Gewinns.

10) KRONEHIT haftet nicht bei Unfällen, Gewalttaten, oder Verletzungen, die bei Ausschreitungen inner- oder außerhalb des Events stattfinden.

11) Mitarbeiter/innen der KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

12) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH behält sich vor, Teilnehmer/innen bei Verdacht auf Manipulation ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

13) Die KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und im Programm korrekte Aussagen zu machen. Jedoch begründen allfällige technische Fehler bzw. Probleme oder versehentlich falsche Aussagen der Mitarbeiter von KRONEHIT keinerlei Haftung der KRONEHIT Radio Betriebs GesmbH, insbesondere aber keinen Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn.

14) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die KRONEHIT Tram Party 2017