Missbrauch: Diskussion über Verjährung entflammt
Soll die Verjährungszeit für sexuellen Missbrauch aufgehoben werden? – Darüber wird zur Zeit heftig diskutiert. Auslöser sind die schweren Missbrauchsvorwürfe gegen das Kinderheim am Wilhelminenberg in Wien. Dort sollen wehrlose Kinder in den 70ern systematisch misshandelt, missbraucht und sogar als Sexsklaven verkauft worden sein. Kindesmissbrauch verjährt nach derzeitigem Recht nach 30 Jahren. Deshalb können die Täter von damals heute nicht mehr verfolgt werden. Egal wie viele Jahre inzwischen vergangen sind – die Opfer leiden ein Leben lang, so der Psychiater Max Friedrich.
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