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Missbrauch: Diskussion über Verjährung entflammt

Soll die Verjährungszeit für sexuellen Missbrauch aufgehoben werden? – Darüber wird zur Zeit heftig diskutiert. Auslöser sind die schweren Missbrauchsvorwürfe gegen das Kinderheim am Wilhelminenberg in Wien. Dort sollen wehrlose Kinder in den 70ern systematisch misshandelt, missbraucht und sogar als Sexsklaven verkauft worden sein. Kindesmissbrauch verjährt nach derzeitigem Recht nach 30 Jahren. Deshalb können die Täter von damals heute nicht mehr verfolgt werden. Egal wie viele Jahre inzwischen vergangen sind – die Opfer leiden ein Leben lang, so der Psychiater Max Friedrich.

Wie siehst du das? Sollen perverse Kinderschänder lebenslang verfolgt werden können? Sag und deine Meinung in unserer Facebook-Gruppe.

 

 

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