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Trotz Eiseskälte in ganz Österreich müssen auch heute Menschen im Freien arbeiten. Bauarbeiter trifft die Kältewelle besonders hart. Gesetzlich festgelegte Temperaturuntergrenzen gibt es nicht – das heißt Firmenchefs können ihre Mitarbeiter zum Arbeiten im Freien zwingen. Die Gewerkschaft tobt: Unzumutbar, wenn nicht schon unmenschlich, sagt Josef Muchitsch von der Gewerkschaft Bau-Holz:
Diese Rechte stehen dir als Arbeitnehmer bei eisigen Temperaturen zu:
- Bei unzumutbaren Witterungsbedingungen im Freien sind die Arbeiten einzustellen.
- Der Arbeitgerber ist verpflichtet, zweckmäßige Kleidung zur Verfügung zu stellen und für Aufwärmmöglichkeiten zu sorgen.
- Am Bau gilt: Die Möglichkeit, sich zum Aufwärmen in einen witterungsresistenten Raum zu begeben, der mindestens auf 21 Grad aufgeheizt ist, muss gegeben sein.
- Schutzausrüstung muss auf Kosten des Arbeitgebers bereitgestellt werden und gegebenenfalls auch erneuert werden.
- Bei geringer körperlicher Arbeitsbelastung darf die Temperatur im Büro 19 Grad nicht unterschreiten.
- In einer Halle gilt bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung eine Mindesttemperatur von 12 Grad.
- Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen.
- Bei Problemen rät die Arbeiterkammer, sich an den Betriebsrat zu wenden.
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