Ärger über Entschädigung für Kindsmörder
Kopfschütteln nach dem gestrigen Urteil in Deutschland! Ein verurteilter Kindsmörder wird vom Land Hessen mit 3000 Euro plus Zinsen entschädigt! Grund: Polizeibeamte haben dem Mann beim Verhör im Jahr 2002 mit „unvorstellbaren Schmerzen“ gedroht, falls er den Aufenthaltsort seines Opfers nicht verrate! Laut Richter sei das Vorgehen der Polizisten eine schwerwiegende Rechtsverletzung gewesen! Auch heimische Experten wundern sich über die Entschädigung, so Rechtsanwalt Johannes Schriefl:
„In Österreich müsste der Mann mittels Gutachten nachweisen, dass er durch die Drohung einen psychischen Schaden erlitten hat! Das ist ziemlich schwierig! Aber man muss in diesem Fall auch moralische und gesetzliche Ansprüche trennen!“