Weihnachtsfeier: Kündigung wegen Beleidigung
Schlechtes Benehmen auf der Weihnachtsfeier kann böse Folgen haben! Juristen warnen jetzt die österreichischen Arbeitnehmer: Wer sich bei der Firmenweihnachtsfeier besonders daneben benimmt, muss sogar mit Verlust seines Jobs rechnen! In Deutschland ist ein Mann entlassen worden, weil er bei der Weihnachtsfeier sturzbetrunken seinen Chef wortwörtlich als „Arschloch“ bezeichnet hat! In Österreich ist die Rechtslage diesbezüglich gleich, so Rechtsexperte Johannes Schriefl:
„Hier hat der Chef zwei Möglichkeiten! Entweder es gibt eine Kündigung unter Einhaltung von Frist und Termin! In so einem Fall braucht es nicht mal eine Begründung! Wenn die Beleidigung aber wirklich extrem ist, kann es auch eine umgehende Entlassung geben! Auch wenn der Vorfall nicht im Büro, sondern in einem Lokal passiert!“