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Heute kommt die Schuldenbremse!

Heute kommt die Schuldenbremse! Die rot-schwarze Regierung dürfte sie im Alleingang beschließen. Von allen drei Oppositionsparteien ist ja eine Absage gekommen. Die Schulden-Obergrenze wird somit nicht in der Verfassung verankert sein. Rein rechtlich bringt eine einfachgesetzliche Schuldenbremse recht wenig. Der Bund kann die Länder nicht in die Sparpflicht nehmen, Budgetgesetze können die Schuldenbremse einfach aushebeln, und der Verfassungsgerichtshof kann nicht prüfen ob die Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Wirtschaftsexperte Gottfried Haber sieht dennoch einen Mehrwert:

"Eine Schuldenbremse einfachgesetzlich geregelt ist besser als nichts. Die Frage wie die Schuldenbremse dann innerösterreichisch wirkt ist fast unabhängig von der Frage ob sie Verfassungsrang hat oder nicht. Man kann auch ohne Verfassungsverankerung eine Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund abschließen und kann auch hier sicherstellen, dass Länder und Gemeinden so sparen wie sie das tun müssen."

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