Das ändert sich 2018 für Autofahrer

(18.12.2017) 2017 neigt sich dem Ende zu und das nächste Jahr bringt ordentliche Veränderung auf Österreichs Straßen mit sich. Diese Erneuerungen solltest du dir lieber durchlesen, bevor du dich 2018 auf die Straße traust.

Neuerungen auf Österreichs Straßen 1

Ab Mai 2018 dürfen Fahrzeuge, bei denen schwere Mängel festgestellt wurden, nur mehr zwei Monate nach der Überprüfung genutzt werden. Bei schweren Mängeln, bei denen Gefahr in Verzug ist und sie somit die Verkehrssicherheit gefährden, droht ein Entzug der Zulassung.

Neuerungen auf Österreichs Straßen 2

Ab 31. März 2018 müssen neue Fahrzeugtypen in ganz Europa mit einem eCall-System ausgestattet sein. Das Notrufsystem setzt bei Unfällen die Notrufkette in Gang und eine Notfallzentrale wird verständigt.

Neuerungen auf Österreichs Straßen 3

Seit heuer kannst du statt der Klebevignette eine digitale Vignette erwerben. Bei Online-Käufen ist die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig. Die automatische Kennzeichenerfassung der Vignette ist für Besitzer mit Wechselkennzeichen vorteilhaft, da diese keine eigene Vignette für jedes einzelne Fahrzeug benötigen. Bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl kannst du kostenlos eine Umregistrierung für ein neues Kennzeichen vornehmen.

Neuerungen auf Österreichs Straßen 4

Für die Pkw-Vignette musst du im Jahr 2018 87,30 Euro hinblättern. Somit ist sie um ein Prozent teurer als im Vorjahr. Für Motorräder ist ein Preis von 34,70 Euro zu bezahlen.

Neuerungen auf Österreichs Straßen 5

Ab nächstem Jahr müssen historische Fahrzeuge auf die Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Dazu benötigst du das Genehmigungsdokument und das Fahrtenbuch. Du hast ebenfalls die Möglichkeit, alternative einzeilige Kennzeichen in der Größe der alten, schwarzen Kennzeichentafel beziehungsweise zweizeilige im Format der alten, weißen in Motorradkennzeichentafel zu beantragen.

Neuerungen auf Österreichs Straßen 6

Ab 1. Oktober 2018 werden die bestehenden Lkw-Fahrverbote im Burgenland verschärft: Die Klasse EURO II muss sich ebenfalls an das Fahrverbot halten. Seit Oktober 2017 ist das Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse EURO I in Kraft getreten. Die Fahrzeuge dieser Klassen, die das Fahrverbot nicht betrifft, müssen mit einer Abgasklassenplakette ausgestattet sein.

Ganz schön viele Änderungen, die da auf dich zukommen. Jetzt bist du auf jeden Fall top informiert. Teile die Story auch mit deinen Freunden! Gute Fahrt ;)

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