Strafe für irreführende Emojis

(24.05.2017) Eine fette Geldstrafe für irreführende Emojis! Ein Urteil aus Israel sorgt derzeit im Netz für Diskussionen. Eine Frau zeigt Interesse an einem Haus, sie schreibt dem Vermieter eine SMS mit jeder Menge Emojis. Darunter eine Sektflasche, eine Tänzerin und ein Eichhörnchen. Der Vermieter sieht das offenbar schon als Zusage und entfernt die Anzeige. In weiteren SMS soll bereits über das Aufsetzen eines Mietvertrags geschrieben worden sein. Die Frau meldet sich aber plötzlich nicht mehr. Der Vermieter zieht vor Gericht.

Das Urteil: Es sei zwar kein Vertrag zu Stande gekommen. Die Nachricht und die Emojis werden aber als täuschende Absicht gesehen. Die Frau muss jetzt umgerechnet 2.000 Euro zahlen. Ob das auch in Österreich so durchgegangen wäre? Schwierig, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Emojis dienen in Österreich sicher nicht zur Abgabe einer rechtswirksamen Erklärung. Aber das ist ein sehr komplizierter Fall, man muss da tatsächlich die Nachrichten ganz genau analysieren.“

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