Tierquäler darf Hund behalten

(22.08.2017) Der Fall rund um Hündin Flavia empört heute Tierfreunde im Netz. Der 46-jährige Besitzer aus München hat Flavia schwer misshandelt, nachdem sie ins Auto gepinkelt hatte.

Laut Gericht hat er der Hündin ins Gesicht geschlagen, sie gewürgt und dem vor Schmerzen jaulenden Hund auch noch Trockenshampoo gezielt aus kurzer Distanz ins Gesicht gesprüht.

Das Gericht hat den Mann jetzt zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt. Er darf Flavia aber behalten, weil er im Affekt gehandelt hätte und sie keine bleibenden Schäden davongetragen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mann mit Sprengstoffgürtel

Einsatz an iranischem Konsulat

Neuer Flughafen-KV

Einigung für Bodenpersonal

Mordversuch an Discord-Freundin

18 Jahre Haft

Verletzungen vom Abwehrkampf?

Update zur Keller-Leiche in Wien

Strafmündig ab 12 Jahre?

ÖVP will Senkung!

"EU-Wahnsinn stoppen"

FPÖ-Plakate zu Wahl

Kein Eis-Verkauf nach null Uhr

Verbot in Mailand

Styles-Stalkerin muss in Knast

8000 Karten verschickt