Verhüllungsgesetz: Was ist erlaubt?

(22.09.2017) Wie kalt muss es draußen sein, damit du dir einen Schal über den Mund ziehen darfst? Das Verhüllungsverbot wirft viele, kuriose Fragen auf. Da ein gezieltes Verbot von Burka und Niqab ja rechtlich problematisch gewesen wäre, hat man sich für ein allgemeines Verhüllungsverbot entschieden. Dein Gesicht muss an öffentlichen Orten vom Kinn bis zum Haaransatz sichtbar sein.

Du willst wissen, welche Gesichtsbedeckungen ab 1.Oktober grundsätzlich zu Problemen führen könnten? Klick dich durch!

Bedeckung 1: Schal und Haube

Im Winter, wenn es windig, nass und kalt ist, trägst du die Haube tief ins Gesicht gezogen und ziehst den Schal bis über die Nase? Kein Problem, bei entsprechender Witterung ist das erlaubt!

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Frage ist nur, wer bestimmt, ab wann es kalt genug ist? Verfassungsexperte Theo Öhlinger sagt dazu: “ Ich nehme nicht an, dass da eine generelle Weisung vom Innenministerium jeden Tag rausgeht. Heute ist es sehr kalt, daher Verhüllung erlaubt, heute ist es nicht kalt? Das muss wahrscheinlich jeder Polizist adhoc selbst entscheiden und man kann nur empfehlen, dabei zurückhaltend zu sein.“

Bedeckung 2: Sturzhelm

Wie ist das eigentlich, wenn Motorradfahrer Sturzhelme tragen? Kann das zu einer Strafe führen, weil das Gesicht dabei nicht zu erkennen ist?

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Logischerweise wird das Tragen eines Sturzhelmes nicht bestraft, da die Verhüllung in diesem Fall gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn du vom Bike heruntersteigst, müsstest du den Helm aber theoretisch abnehmen. Dieses Thema wird in Zukunft aber viel „Fingerspitzengefühl“ fordern.

Bedeckung 3: Mundschutz

Grundsätzlich ist der Mundschutz laut Gesetz eigentlich verboten. Das Antlitz wird dabei ja schließlich verdeckt. Wie ist das aber, wenn solche Masken aus medizinischen Gründen getragen werden, wie wir es von vielen asiatischen Touristen kennen.

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Wenn der Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen getragen werden muss, ist das natürlich erlaubt. Du müsstest nur glaubwürdig nachweisen, dass du an Asthma leidest, oder dich vor ansteckenden Krankheiten schützen willst. Wie es dann in der Praxis geregelt wird, ist noch eine große Frage.

Bedeckung 4: Faschingsmasken

Wie ist es zum Beispiel mit Faschingsverkleidungen? Wenn du als Clown herumläufst, kann ja niemand wissen, wer hinter der Maske steckt. Hier gibt es aber Entwarnung: Bei Brauchtumsveranstaltungen darfst du dich verkleiden!

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Verhüllungen, die „im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen stattfinden“, sind erlaubt. Auch wenn das Verkleiden zu beruflichen Zwecken dient, ist es nicht strafbar! Clowns im Zirkus bleiben uns also erhalten.

Bedeckung 5: Gesichtsschleier

Der aus traditionellen oder religiösen Gründen getragene Niqab ist in kürze in der Öffentlichkeit ebenfalls tabu. Dabei handelt es sich um einen Gesichtsschleier mit Augenschlitz.

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Grundsätzlich wollte die Regierung vor allem diese zwei Formen der Gesichtsverschleierung verbieten. Doch das neue Gesetz schließt theoretisch noch viele weitere, teilweise kuriose Fälle ein.

Bedeckung 6: Burka

Das Antigesichtsverhüllungsgesetz wird im Volksmund ja auch „Burkaverbot“ genannt. Mit der Burka verschleiern Frauen ihren ganzen Körper. Selbst der kleine Schlitz vor den Augen wird manchmal mit einem Stoffgitter bedeckt.

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Diese vollständige Verhüllung ist ab 1. Oktober verboten. Das neue Gesetz besagt ja, dass das Gesicht nicht verdeckt sein darf. Aus diesem Grund kann auch das nächste Kleidungsstück nicht mehr getragen werden.

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