Teilnahmebedingungen: Der nächste Malle Star

Veranstalter:

KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. („kronehit“)

Daumegasse 1, A-1100 Wien

T: +43 0771127711, E: [email protected]

Kooperationspartner:

Weitblick Entertainment GmbH, Campus21 Business Park Wien Süd , Liebermannstrasse A01/303, 2345 Brunn am Gebirge

Gewinnspielzeitraum: 16.03.2026 – 17.07.2026

Teilnahmebedingungen:

Innerhalb des Spielzeitraums kann jede natürliche Person durch eine einfache Anmeldung auf der sendereigenen Website www.kronehit.at und Ausfüllen des Anmeldeformulars an dem Gewinnspiel teilnehmen. Hierfür muss die Person einen eigens produzierten Song inklusive eines kurzen Videos, in dem der eingereichte Song präsentiert wird, hochladen.

Nähere Bedingungen dazu befinden sich unter dem Punkt Urheberrechte am Werk.

Mit der Teilnahme stimmt der Teilnehmer der Veröffentlichung seines Namens sowie seiner Bild-, Video- und Audioaufnahmen zu, sofern er in die engere Auswahl gewählt wird.

Ablauf des Gewinnspiels:

1. Aus allen Anmeldungen wählen kronehit und der Kooperationspartner im Zeitraum von 16.03.2026 bis zum 17.05.2026 mehrere Kandidaten aus. Die Auswahl erfolgt nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie insbesondere Originalität, Kreativität und Qualität der Einreichung. Ein Anspruch auf Auswahl besteht nicht.

2. Der Song und die Videosequenz werden anschließend auf dem Social Media Kanal @donauinselopenair des Kooperationspartners hochgeladen und im Zeitraum von 18.05.2026 bis 30.06.2026 zum Voting freigestellt.

Die drei Musikvideos mit den meisten „Likes“ (Top 3) ziehen ins Finale ein.

3. Das Finale findet am 17.07.2026 bei der Veranstaltung Baller Island auf der Wiener Donauinsel statt. Dabei präsentieren die Top 3 ihren Song auf der Veranstaltungsbühne. Die endgültige Reihung der drei Finalisten (Platz 1 bis Platz 3) wird durch den Applaus des anwesenden Publikums bestimmt. Der Finalist mit dem größten Applaus belegt Platz 1, der Finalist mit dem zweitgrößten Applaus Platz 2 und der Finalist mit dem wenigsten Applaus Platz 3. Die Bewertung des Applauses erfolgt durch eine nachvollziehbare Dezibel-Messung.

Die Gewinne der drei Platzierungen finden sich unter Punkt Gewinn.

Gewinn:

· Platz 1: Abschluss eines Künstlervertrages mit der Agentur EAL Entertainment Agency Live GmbH, Auftritt beim Donauinsel Open Air 2026 sowie Auftritt bei der Brunner Wiesn 2026

· Platz 2: Auftritt bei der Brunner Wiesn 2026

· Platz 3: Auftritt bei der Brunner Wiesn 2026

Der Gewinner erhält einen Künstlervertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr mit Option auf Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrages wird der eingereichte Song produziert und veröffentlicht, wobei Songtext und Demo vom Künstler bereitgestellt werden. Zudem übernimmt die Entertainment Agency die Betreuung künftiger Booking- und Kooperationsanfragen sowie die Planung möglicher Auftritte und Tourneen.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Künstlervertrags besteht nur unter der Voraussetzung, dass der Gewinner die Vertragsbedingungen akzeptiert.

Parteien dieses Künstlervertrags sind ausschließlich der Kooperationspartner und der Gewinner. Kronehit ist weder Vertragspartei noch Vertreter oder Erfüllungsgehilfe im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses.

Art, Umfang und Zeitpunkt der Auftritte bestimmt der Kooperationspartner nach billigem Ermessen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Termin- oder Zeitvorgaben.

Änderungen, Verschiebungen oder Absagen von Veranstaltungen bleiben vorbehalten.

Die Bereitstellung und Abwicklung der Gewinne sowie sämtliche damit verbundenen Leistungen erfolgen ausschließlich durch den Kooperationspartner und in dessen alleiniger Verantwortung, eine Haftung oder sonstige Verantwortlichkeit von kronehit ist daher ausgeschlossen.

Eine Barabgeltung sowie die Übertragung des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst.

Details zum Werk:

Die Werke müssen inhaltlich sowie technisch dafür geeignet sein, im Rahmen des Gewinnspiels, insbesondere auf den Social-Media-Kanälen von kronehit veröffentlicht zu werden. Insbesondere dürfen Werke keine rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen unangemessenen Inhalte enthalten.

Urheberrechte am Werk:

Teilnahmevoraussetzung ist die Einreichung eines eigenen Songs sowie eines kurzen Videos, in dem der eingereichte Song präsentiert wird.

Der Teilnehmer versichert mit der Teilnahme, dass er alleiniger Urheber der eingereichten Werke ist bzw. über sämtliche erforderliche Rechte daran verfügt und zur Nutzung, Veröffentlichung sowie öffentlichen Aufführung berechtigt ist. Zudem müssen die eingereichten Werke eine eigenständige schöpferische Leistung darstellen und dürfen weder ganz noch teilweise auf der unzulässigen Übernahme, Bearbeitung oder sonstigen Nachahmung eines bestehenden Werkes beruhen. Insbesondere dürfen keine Werke eingereicht werden, die unter Verwendung eines fremden Werkes als Vorlage geschaffen wurden. Dies gilt sowohl für den Song als auch für das Musikvideo.

Der Teilnehmer stellt kronehit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit den eingereichten Werken (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder Markenrechte) gegen kronehit geltend gemacht werden. Dies gilt einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sollte kronehit aufgrund einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden oder ein sonstiger Schaden entstehen, ist kronehit berechtigt, beim Teilnehmer Regress zu nehmen.

Rechteübertragung Teilnehmer:

Jeder Teilnehmer räumt kronehit und dem Kooperationspartner an den im Rahmen des Gewinnspiels übermittelten Inhalten (z.B. Songs, Texte, Videos, Lichtbilder, Bilder) für die Dauer des Gewinnspiels und 3 Jahre danach ein weltweites, übertragbares und nicht-exklusives Recht zur Verwertung und Nutzung zu Zwecken des Gewinnspiels und dessen Bewerbung in allen Medien ein.

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher (im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes) die zum Stichtag 16.03.2026 18 Jahre alt sind, ausgenommen Mitarbeiter (und deren Angehörige) des Veranstalters, der Kooperationspartner und jeweils verbundener Unternehmen.

Kronehit behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel unlauter beeinflussen oder dies versuchen, insbesondere wenn der begründete Verdacht besteht, dass Likes oder sonstige Interaktionen manipuliert oder durch automatisierte Verfahren erzeugt wurden.

Verständigung der Teilnehmer:

Kronehit behält sich vor, Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels persönlich zu kontaktieren, insbesondere telefonisch, und gegebenenfalls telefonische Umfragen durchzuführen.

Bei fehlerhaften Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Im Falle einer Absage oder eines Abbruchs der Aktion, kann kronehit nicht rechtlich belangt werden. Sollte sich der Gewinner nach Benachrichtigung per Telefon, oder per E-Mail nicht innerhalb von 14 Tagen melden, verfällt jeglicher Anspruch auf den Gewinn.

Datenschutz:

Der Datenverarbeitung durch kronehit liegt die ausführliche Datenschutzinformation, die unter http://www.kronehit.at/alles-ueber-kronehit/datenschutzinformation/ abrufbar gehalten und auf Wunsch zugesandt wird, zugrunde. Die Gewinnerdaten werden zur Verarbeitung des Gewinns an den Kooperationspartner Weitblick Entertainment GmbH, Campus21 Business Park Wien Süd , Liebermannstrasse A01/303, 2345 Brunn am Gebirge weitergegeben.

Storno:

kronehit behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden.

Haftung:

Die Haftungen von kronehit und die seiner Erfüllungsgehilfen und Organe sind, soweit gesetzlich zulässig, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Geschlechterneutralität:

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.