Ärger um Besitzstörungsklagen

ÖAMTC fordert Maßnahmen

(19.05.2025) Der ÖAMTC hat am Montag Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) aufgefordert, "endlich wirksame gesetzliche Maßnahmen gegen die systematische und überzogene Abkassiererei" durch Besitzstörungsklagen zu ergreifen. "Die zum Teil sogar strafrechtlich bedenklichen Drohungen belasten das berechtigte Instrumentarium des Besitzschutzes und haben sich mancherorts zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt", sagte Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste, in einer Aussendung.

"Den zum Teil unverschämten Forderungen muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden", forderte der Jurist. Der Hintergrund: Oft werden nach geringfügigen oder "erfundenen" Parkvergehen teure Besitzstörungsklagen angedroht und mitunter hunderte Euro kassiert. Mit dem klassischen Besitzschutz im Sinne des Gesetzgebers habe das nichts mehr zu tun, so der ÖAMTC. Begünstigt werde dieses Vorgehen dadurch, dass Gerichte Klagen oft recht freizügig stattgeben. Viele Fahrzeugbesitzer und -besitzerinnen würden sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen und vorschnell zahlen.

In Wien besonders viele Besitzstörungsklagen

Besonders brisant sei die Lage in Wien, wo sich das Landesgericht für Zivilrechtssachen mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit gewandt habe: Demnach stieg zwischen 2013 und 2023 die Zahl der Besitzstörungsklagen bei Wiener Bezirksgerichten um 75 Prozent von 1.657 auf 2.869 an, so der ÖAMTC. Vor einigen Wochen habe nun dieses Landesgericht dem ÖAMTC in letzter Instanz Recht gegeben.

"Es wurde, bindend für gleichartige Verfahren, festgestellt, dass man einer Klage durch rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich zuvorkommen kann. Wer eine Unterlassungserklärung abgibt und ernsthaft einen sogenannten 'prätorischen Vergleich' anstrebt, beseitigt die Wiederholungsgefahr als wesentliches Element einer Besitzstörungsklage. Damit verlieren Besitzstörungsklagen ihre Grundlage", erläuterte Hoffer.

Das Urteil reiche nach Meinung des ÖAMTC aber nicht aus, "um die Geschäftemacherei nachhaltig abzustellen". Auch der Gesetzgeber müsse wirksame Grenzen "gegen die Abzocke mit vorgeblichem Besitzschutz" setzen.

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