13-Jährige missbraucht
73-Jähriger vor Gericht
(22.07.2025) In Korneuburg findet heute der Prozess gegen einen mutmaßlichen Sexualstraftäter statt. Ein 73-jähriger Italiener soll eine 13-jährige Ukrainerin geschwängert und missbraucht haben. Zuvor hat er sie und ihre Familie aus der Ukraine nach Österreich geholt. Zu den Vorwürfen bekennt sich der Angeklagte großteils nicht schuldig.
Angeklagt ist der Senior wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Fast täglich soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Der Mann soll das Mädchen und dessen Familie 2022 in der Ukraine kennengelernt und ihnen bei der Flucht nach Österreich geholfen haben. Die Mutter und ihre drei Töchter kamen dann in einer Unterkunft im niederösterreichischen Weinviertel unter. Der Angeklagte lebt dort in unmittelbarer Nähe zu der ukrainischen Familie.
Der Anklage zufolge kommt es Anfang 2024 zur Wende. Die damals 13-Jährige soll auf Annäherungsversuche des Mannes eingegangen sein und sich einverstanden gezeigt haben, "wie ein Liebespaar zusammenzuleben".
Unterkunftgeber informierte Schule
Nachdem ein Schwangerschaftstest bei dem Mädchen positiv war, will es das Kind zunächst austragen. Ihre Mutter kann sie jedoch von einem Schwangerschaftsabbruch überzeugen. Schließlich erfährt der Unterkunftgeber von den Geschehnissen und informiert die Schule. Daraufhin erging eine Gefährdungsmeldung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
In Gewahrsam genommen wurde der 73-jährige Italiener am 30. Dezember 2024. Laut Staatsanwältin Gudrun Bischof habe der Beschuldigte "bis zum Tag der Festnahme" Kontakt zu dem Mädchen gehabt.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Die Vorwürfe gegen ihn streitet der Italiener ab. Außerdem könne das Mädchen wegen seiner Zeugungsunfähigkeit gar nicht schwanger von ihm sein. Ein Gutachten kann diese Behauptung allerdings nicht eindeutig untermauern. Der Angeklagte sieht sich als zu Unrecht beschuldigt und vermutet finanzielle Interessen der ukrainischen Familie als Hintergrund.
Geständig zeigt sich der Mann in Bezug auf die Herstellung von bildlichem sexual bezogenem Kindesmissbrauchsmaterial. Unrechtsbewusstsein offenbart er allerdings wenig. Zur Last gelegt wird dem 73-Jährigen zudem der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, da er teilweise als Aufsichtsperson für das Opfer gegolten hat.
Die kontradiktorische Einvernahme des Opfers wurde im Verfahren mit Ausschluss der Öffentlichkeit als Video vorgespielt. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.
(APA/FA)