Abtreibungsärztin: Keine Fehler?

(04.12.2013) „Verfahren eingestellt!“ heißt es jetzt im Fall der Wiener Abtreibungsärztin, die eine Patientin beim Schwangerschaftsabbruch schwer verletzt haben soll. Dabei soll es in der betroffenen Praxis nicht nur einmal zu schweren Behandlungsfehlern gekommen sein. Die Ärztekammer hat sogar ein Berufsverbot ausgesprochen. Erstens habe die Ärztin laut Staatsanwaltschaft nur die Narkose durchgeführt und nicht selbst operiert. Zweitens sei es zu einer Komplikation gekommen, die bei einem Schwangerschaftsabbruch nun einmal vorkommen könne. Das ändert aber nichts daran, dass die Praxis geschlossen bleibt, so Patientenanwältin Sigrid Pilz:

"Ja, eine Gebärmutter-Perforation ist eine Komplikation. Aber eine Komplikation kann ja auch dadurch entstehen, dass die Rahmenbedingungen, unter denen gearbeitet wird, nicht ausreichend gut sind. Und offensichtlich ist bei der Begehung - sonst hätte man nicht geschlossen - diese Gefahr für Gesundheit und Leben festgestellt worden."

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