Amok: Borg Dreierschützengasse
Eltern klagen Staat!
(12.11.2025) Aber nicht nur das, heute ist ein Brief bei vielen Eltern angekommen, der für Verwirrung sorgt! Aber der Reihe nach! Die Eltern von sieben beim Amoklauf im Juni in Graz getöteten Schülern wollen mit Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorgehen. Sie werden von der Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang vertreten und diese will in den kommenden Tagen ein entsprechendes Schreiben an die Finanzprokuratur schicken, kündigte sie am Dienstag in einer Presseaussendung an. Entscheidend sind dabei wohl die Umstände des Waffenbesitzes des Täters.
Waffen legal besessen
Der 21-jährige ehemalige Schüler, der neun Schüler und eine Lehrerin getötet hatte, hatte seine Waffen legal besessen. Und das, obwohl er zuvor bei der Stellungsprüfung beim Bundesheer aus psychologischen Gründen als untauglich für den Dienst an der Waffe beurteilt worden war. Daran knüpft nun die Juristin Prutsch-Lang an. "Indem das Bundesheer ein bekanntes, sicherheitsrelevantes Gutachten nicht weiterleitete und sich dabei auf 'datenschutzrechtliche Gründe' stützte, wurde die Waffenbehörde daran gehindert, ein vollständiges Bild von der psychischen Eignung des Antragstellers zu gewinnen. Dieses Unterlassen stellt eine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar", heißt es in dem Aufforderungsschreiben, das bereits vorbereitet am Tisch der Anwältin liegt.
Fake-Brief sorgt für Verwirrung
Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule sorgt ein gefälschtes Schreiben für Erschütterung bei den Eltern der Opfer. In diesem - vermeintlich von der Med Uni Graz stammenden - Brief wird von Fehlern bei der gerichtsmedizinischen Gutachtenerstellung berichtet. "Das offensichtlich gefälschte Schreiben wurde daher von der Institutsleiterin unverzüglich an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet", bestätigte die Med Uni Graz entsprechende Meldungen steirischer Medien.
Die Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang - die für sieben Opferfamilien eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorbereitet und am Mittwoch bereits vier entsprechende Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur geschickt hat - hatte der Medizinischen Universität Graz dieser Tage einen Brief zur Kenntnis gebracht. In diesem waren Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Anzahl der Schussverletzungen, der -verläufe und Schussart angesprochen, wie die Presseabteilung der Med Uni Graz einen Artikel der "Kronen Zeitung" von Mittwoch bestätigte. Auch von aufgrund des "Detailwissens ist davon auszugehen, dass die Briefe von einem Insider der Gerichtsmedizin, zumindest aus dem nächsten Umfeld, stammen", wurde Prutsch in dem Bericht zitiert.
Med Uni - "offensichtlich gefälschtes Schreiben"
Man sehe es als "äußerst verwerflich, dass eine oder mehrere unbekannte Personen versuchen, mit einem offensichtlich gefälschten Schreiben den Eindruck zu erwecken, dass die Medizinische Universität Graz die Eltern der Todesopfer über angebliche schwere Fehler bei der Erstellung von Gutachten zur Todesursache ihrer Kinder informiert und gleichzeitig dem Diagnostik- und Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin Vertuschung dieser angeblichen Fehler vorwirft", hielt die Med Uni in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA fest.
Laut Med Uni sei die Institutsleiterin und ihr Team rund um den Amoklauf am BORG Dreierschützengasse "mit der pietätvollen, unter bestmöglicher Rücksichtnahme auf die Konfession der Opfer abgestimmten, Identifizierung" betraut worden und habe den hinterbliebenen Eltern in den Räumlichkeiten der Med Uni Graz ein entsprechendes Abschiednehmen mit psychologischer Unterstützung ermöglicht. "Wir verurteilen zutiefst, was dieses anonyme Schreiben bei den Hinterbliebenen anrichtet", hieß es dazu.
Psychologische Begleitung für Betroffene
Die Medizinische Universität Graz bietet den Eltern auf Wunsch ein aufklärendes Informationsgespräch zum Inhalt des Schreibens an. Auch psychologische Begleitung in dieser schwer verunsichernden Situation wurde angeboten. Was die im Schreiben angeführten Vorwürfe und Behauptungen betrifft, so wurde die Staatsanwaltschaft umgehend informiert. Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, bestätigte, dass es dieses offensichtlich gefälschte Schreiben gibt. Details über mögliche Ermittlungen gab er allerdings vorerst keine bekannt. Klar sei, dass es noch kein abgeschlossenes Schussgutachten gibt. Es würden bisher aber die gerichtsmedizinischen Gutachten vorliegen. Diese würden dann zusammen mit dem Schussgutachten in einer Gesamtschau angesehen, schilderte der Sprecher.
(fd/apa)