Anja Windl: Verhandlung!

Es geht um Aufenthaltsverbot

(03.12.2025) Die Verhandlung rund um das zweijährige - nicht rechtskräftige - Aufenthaltsverbot des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen die deutsche Aktivistin Anja Windl geht am Mittwochvormittag in der Grazer Außenstelle des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) über die Bühne. Das Gericht muss nun in Folge einer Beschwerde ihres Anwalts über Windls Fall entscheiden. Kurz vor Beginn versammelten sich ihre Unterstützer bei einer Kundgebung gegen das Aufenthaltsverbot.

Die Protestaktion am Grazer Dietrichsteinplatz unweit des Gerichts fand dabei unter regem Medieninteresse statt. Windl solle das Landes verwiesen werden, während immer noch diskutiert werde, "ob Klimaschutz zumutbar" sei, hieß es in einer der Reden.

"Querulatorische Neigung"

Wird die Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot abgewiesen, besteht auch die Möglichkeit, dass die Studentin nicht am Strafprozess wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung sowie Sachbeschädigung am Wiener Landesgericht teilnehmen kann. Für den Prozess, der im Frühjahr starten soll, gibt es noch keinen Termin. Wobei ihr Anwalt Ralf Niederhammer am Mittwoch betonte, dass im Fall einer Abweisung der Beschwerde noch immer die Möglichkeit eines Rechtsmittels bestehe.

Windl lebt seit Herbst 2017 in Klagenfurt. Die bayrische Studentin gilt als eines der Gesichter des im August 2024 aufgelösten österreichischen Ablegers der Klimaschutzbewegung "Letzte Generation". Zum Aufenthaltsverbot war es im vergangenen März nach einem mehr als zwei Jahre andauernden fremdenrechtlichen Verfahren gekommen. Das BFA wirft der 28-Jährige eine "massiv querulatorische Neigung" sowie eine "weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung" vor.

(apa/mc)

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