Bawag Kunden kriegen Geld!

Gebühren unzulässig!

(24.03.2025) Für viele Menschen gibts wohl bald Geld zurück! Nach einer Verbandsklage hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die von der BAWAG eingehobenen Bearbeitungsgebühren von 1,5 Prozent auf Verbraucherkredite für unzulässig erklärt. Laut dem Verbraucherschutzverein (VSV), der die Klage eingebracht hat, muss die Bank die kassierten Gebühren nun zurückzahlen. Die BAWAG will die konkreten Auswirkungen des Urteils dagegen noch prüfen, teilte die Bank auf APA-Anfrage mit.

Die Klausel sei gröblich benachteiligend, erklärte der OGH in seiner Entscheidung. Probleme sieht der Gerichtshof bei der Art der Berechnung der Gebühren je nach Höhe des Kredits, grundsätzlich unzulässig seien Kreditbearbeitungsgebühren aber nicht. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Hypothekarkredits in Höhe von 440.000 Euro mehr Aufwand verursachen soll als ein Kredit in Höhe von 220.000 Euro, schreibt der Gerichtshof. "Die BAWAG nimmt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis und prüft die konkreten Auswirkungen des Urteils", so die Bank. Dafür habe sie eine Frist von sechs Monaten bekommen.

VSV will auch Unterlassungsklage einbringen

Laut VSV muss die Bank die Gebühren nun zurückzahlen. "Die Banken haben exorbitante Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden," sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV laut Aussendung.

Mit dem OGH-Urteil ist es für den Verband aber noch nicht getan. In den kommenden Tagen will der VSV eine Unterlassungsklage einbringen - zunächst gegen die BAWAG, später gegen alle weiteren großen Banken. So soll sichergestellt werden, dass die Rückforderungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verjähren. Auch Abhilfeklagen plant der VSV, sollte die BAWAG Rückzahlungen verweigern.

(fd/apa)

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