Benko-Prozess fortgesetzt

Urteil am Nachmittag?

(15.10.2025) Der Prozess gegen den gefallenen Immobilien-Tycoon René Benko wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida ist Mittwochvormittag am Landesgericht Innsbruck mit Zeugenbefragungen fortgesetzt worden. Mit einem Urteil wird am Nachmittag gerechnet. Benko hatte sich am Dienstag "nicht schuldig" bekannt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beschrieb dagegen, wie er Geld "beiseitegeschafft" haben soll.

Befragt wurde vom Schöffensenat um Richterin Andrea Wegscheider am Mittwoch zunächst ein mit der Villa auf der Innsbrucker Hungerburg befasster Bautechniker. Das Haus war laut Anklagebehörde zum Zeitpunkt einer Mietzinsvorauszahlung durch Benko im Herbst 2023 wegen Hangrutsches und Wasserschäden renovierungsbedürftig und gar nicht bewohnbar gewesen. Der Mann war von der Verteidigung beantragt worden. Er teilte vor Gericht mit, dass die Villa sehr wohl "bewohnbar" gewesen sei, "wenn auch etwas abgewohnt". Der Mann berichtete von einem lediglich "kleineren Wasserschaden". Zu 90 Prozent habe man es mit einer Sanierung, zu 10 Prozent mit einer Renovierung zu tun gehabt. Zudem wäre eine Hangsanierung angestanden, die aber letztlich nicht durchgeführt wurde. Der Hang sei "minimal in Bewegung" gewesen - dies habe aber die "Bewohnbarkeit" nicht beeinflusst, meinte der Zeuge auf Nachfrage. Ab Weihnachten 2023 sei das Haus bewohnbar gewesen. Auf die Frage des Oberstaatsanwaltes, ob man während der Arbeiten gerne darin wohnen wolle: "Vermutlich nicht. Da ist es schon laut". Benko und seine Familie waren erst Ende 2024 in das Haus eingezogen.

Auf der Zeugenliste stehen unter anderem auch ehemalige Signa-Manager sowie Andreas Grabenweger, Masseverwalter in Benkos persönlichem Konkursverfahren. Eigentlich wären auch Mutter, Schwester und Ehefrau des 48-jährigen Angeklagten geladen gewesen. Diese machten jedoch von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen, wie am Dienstag angekündigt wurde. Daher wird damit gerechnet, dass das Beweisverfahren bereits gegen Mittag abgeschlossen sein könnte. Offiziell anberaumt ist der Prozess jedoch bis zum Abend um 20.00 Uhr.

Benko warf WKStA "Zynismus" vor

Schon der erste Prozesstag, der von enormem Medieninteresse begleitet gewesen war, war wesentlich früher zu Ende gegangen als geplant. Nach nur zwei Stunden wurde die Hauptverhandlung unterbrochen, nachdem Benko keine Fragen beantworten wollte und etwaige Zeugen nicht früher zum Gericht kommen konnten. Benko, dem im Falle einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft drohen, bekannte sich indes lediglich zu allen Anklagepunkten "nicht schuldig" und warf der WKStA nach ihrem Eröffnungsplädoyer "Zynismus" vor. Darüber hinausgehende Fragen wollte er nicht beantworten, sondern verwies auf eine gemeinsam mit seinen Verteidigern vergangene Woche bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung.

"Luxuriöser Lebensstil" im Fokus der WKStA

Die WKStA hatte nämlich ausgeführt, wie das Signa-Mastermind rund 660.000 Euro dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben soll. Ein Teil der Anklage betrifft ebenjene Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung des Hauses auf der Innsbrucker Hungerburg an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa. Das Geld dafür stammte aus einem Darlehen der Laura Privatstiftung, die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG ist wiederum eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung. Der zweite Teil der Anklage betrifft eine Schenkung - die Verteidigung nennt es Rückführung eines Darlehens - in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter, nachdem ihm diese 1,5 Mio. Euro aus der Laura-Stiftung ausbezahlt hatte. Für die Oberstaatsanwältin wollte Benko trotz drohender Insolvenz seinen "luxuriösen Lebensstil" aufrechterhalten.

Benkos Verteidiger Norbert Wess konnte dagegen die Anklage nicht nachvollziehen: "Ich verstehe die Anklageschrift rechtlich nicht. Sie ist sowohl vom Sachverhalt als auch von der rechtlichen Beurteilung her falsch. Und sie geht an den Kernthemen vorbei." Die bezahlte Miete wäre aufgrund eines Rückforderungsanspruchs dem Masseverwalter zur Verfügung gestanden, die Vorauszahlung sei zudem üblich gewesen. Auch die 300.000 Euro an die Mutter seien "Luft", nachdem wenig später erneut eine Überweisung in Höhe von 1,2 Mio. Euro von der Mutter an den Sohn erfolgt sei.

(apa/mc)

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