Bitte nimm den Kassenbon mit

(13.01.2016) Wirst auch du in den letzten Tagen quasi dazu gezwungen, die Kassenbons mitzunehmen? Immer mehr Kunden ärgern sich beim Einkauf, da ihnen der Kassenzettel regelrecht aufgedrängt wird. Schuld daran ist die Registrierkassenpflicht, die seit 1. Jänner in Österreich Gesetz ist. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro müssen jedem Kunden den Beleg mitgeben. Der Kunde hingegen muss diesen bis zum Verlassen des Geschäfts aufbewahren.

Kurios daran: Solltest du ohne Zetterl rausgehen und kontrolliert werden, passiert dir auch nichts, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Das ist eine typisch österreichische Lösung. Man muss den Zettel zwar mitnehmen, wenn man sich nicht daran hält, hat das aber keine Konsequenzen. Schwierig könnte es nur für den Unternehmer werden, denn der muss dann beweisen, dass er den Zettel ausgehändigt hat. Also rein aus Höflichkeit sollte man den Zettel schon mitnehmen.“

Registrierkassenpflicht – die Fakten:

• Unternehmen (mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro) müssen seit 1. Jänner jedem Kunden einen Kassenbon aushändigen. Daher wundere dich nicht, wenn dir Verkäufer in nächster Zeit den Zettel regelrecht aufzwingen.

• Kunden müssen den Beleg bis zum Verlassen des Geschäfts aufbewahren. Ab dann kannst du den Zettel wegwerfen.

• Solltest du beim Verlassen des Geschäfts kontrolliert werden und den Zettel nicht dabei haben, passiert dir nichts. Allerdings könnte der Unternehmer Probleme bekommen, da er jetzt beweisen muss, dass er dir den Zettel ausgehändigt hat.

• Die Registrierkassenpflicht gilt natürlich auch in Einkaufszentren und sogar in Clubs. Hier stellt sich aber freilich die Frage, wie man das kontrollieren will.

• Auch mobile Friseure oder Masseure müssen Kassenbons ausstellen. Auch wenn sie den Umsatz erst später in die Kasse eingeben können.

• Ausgenommen von der Registrierkassenpflicht sind Geschäfte im Freien. Beispielsweise Fiaker, Maronibrater oder Christkindlmarkt-Verkäufer. Hier spricht man von der “Kalte-Hände-Regelung“.

• Ebenfalls ausgenommen sind Automaten mit Kleinstgegenständen, die einen Wert von unter 20 Euro haben. Also der Getränke- oder Kaugummiautomat wird dir auch weiterhin keinen Beleg ausspucken.

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