"Blowjob" für Soldaten?

Frau Korporal in Bedrängnis

(19.08.2024) Ein aufsehenerregender Vorfall im österreichischen Bundesheer zieht Kreise: Eine Ausbilderin wird beschuldigt, jungen Soldaten unangemessene Angebote gemacht zu haben, um deren Motivation zu steigern. Sie soll ihren Rekruten Oralverkehr angeboten haben und verwendete abfällige Spitznamen wie „Barbie“ und „Dönermann“. Auch soll sie Nazi-ähnliche Sprüche verwendet haben, was für zusätzlichen Aufruhr sorgte. Trotz der Vorwürfe gegen die Korporalin wurden keine disziplinarischen Maßnahmen ergriffen, da die Disziplinarbehörde die Anschuldigungen als nicht ausreichend für Sanktionen betrachtete.

Zeugen berichten, dass die Ausbilderin die Soldaten mit Aussagen wie „Muss ich euch jetzt einen blasen, damit ihr motiviert seid?“ konfrontierte. Zwei Wochen später soll sie erneut mit ähnlichen Bemerkungen aufgefallen sein, als sie vor einer Angelobung sagte: „Ein Bier und ein Blowjob am Abend und dann passt es eh schon wieder.“ Diese Aussagen wurden zwar von den betroffenen Soldaten bestätigt, jedoch nicht ernst genommen, was dazu führte, dass die Disziplinarbehörde die Äußerungen nicht als sexuelle Belästigung einstufte.

Zusätzlich zu diesen Vorfällen soll die Ausbilderin auch beleidigende Spitznamen für die Soldaten erfunden haben, da sie angeblich Schwierigkeiten hatte, sich ihre richtigen Namen zu merken. Namen wie „Barbie“, „Wackeldackel“, „Hanni“ und „Dönermann“ gehörten zu ihrem Repertoire. Die betroffenen Soldaten beschwerten sich jedoch nicht darüber.

Soldatin bestreitet "Nazi-Anspielung"

Ein weiterer schwerwiegender Vorwurf gegen die Ausbilderin ist ihre angebliche Verwendung eines Nazi-ähnlichen Spruchs. Auf die Frage eines Soldaten, warum er seine Waffe reinigen müsse, soll sie geantwortet haben: „Putzen macht frei“, eine Anspielung auf die Nazi-Parole „Arbeit macht frei“. Die Ausbilderin bestritt diese Anschuldigung und erklärte, dass sie als Nachkommin einer polnischen Familie niemals einen solchen Spruch verwenden würde. Die Vorfälle wurden der Bundesdisziplinarbehörde gemeldet, die jedoch keine Konsequenzen zog. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass nicht jede spontane Äußerung auf die Goldwaage gelegt werden sollte. Das Verfahren gegen die Ausbilderin wurde daher eingestellt.

(fd)

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