Bundesstaatsanwaltschaft fix
Regierung beschließt Reform
(09.07.2025) Die Bundesregierung hat im jüngsten Ministerrat die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft beschlossen. Diese soll künftig die oberste Weisungsfunktion in Strafverfahren innehaben. Die Leitung wird ein Dreiergremium übernehmen, das für sechs Jahre gewählt und dessen Vorsitz alle zwei Jahre gewechselt wird. Ein Gesetzesentwurf soll bis Herbst vorliegen.
Aktuell ist die Justizministerin die oberste Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften. Dies soll sich ändern. "Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen könnte und das ist gut so", sagt Anna Sporrer. So werde eine mögliche Verwicklung von Politik und Justiz verhindert.
Wahlprozess
Das Dreiergremium wird vom Nationalrat gewählt, vorgeschlagen von einer Kommission im Justizministerium. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Außerdem sollen die Staatsanwaltschaften dadurch unabhängig von Befangenheitsverdacht agieren, betont die Außenministerin.
Sowohl NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger als auch Alexander Pröll sehen in der Reform einen "Meilenstein für den Rechtsstaat". Die Vereinigung Österreichischer Staatsanwält:innen begrüßt den Entwurf. Dennoch gibt es Bedenken, teilt die Präsidentin der Vereinigung Elena Haslinger mit. So sollte die organisatorische Leitung klar von inhaltlichen Entscheidungen getrennt sein.
Auch die Frage der parlamentarischen Kontrolle ist noch vage formuliert. Die Reform soll unter Einbindung von Parlament und Experten weiterentwickelt werden. Eine Herausforderung wird die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sein. Um Stimmen von Grünen und FPÖ wird aktiv geworben. Der Gesetzesentwurf geht im Herbst in Begutachtung. Ob er noch in diesem Jahr beschlossen wird, ist unklar.
(fd/apa)