E-Scooter = Fahrrad
Neue Regeln für E-Rollerfahrer
(28.03.2019) Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Die Bundesregierung hat auf den gewaltigen E-Roller-Boom in den Städten reagiert und neue Regeln festgelegt. Künftig sind E-Scooter mit Fahrrädern gleichgestellt. Sie haben also generell auf Gehsteigen nichts mehr verloren. Die Gemeinden sollen aber die Möglichkeit haben, auf bestimmten Strecken Ausnahmen zu beschließen.
Nicht die einzige Herausforderung, die auf E-Rollerfahrer zukommt, sagt Verkehrspsychologe Gregor Bartl:
"Sie müssen künftig Handzeichen geben, da sehe ich beim Abbiegen doch eine gewisse Falle. Und auch die Beleuchtungsvorschriften müssen beachtet werden."
Eine weitere Neuerung durch die Gleichstellung mit dem Fahrrad: Unter-12-Jährige dürfen mit dem Gerät außerhalb von Wohnstraßen nur noch in Begleitung einer Person unterwegs sein, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Fahrzeuge dürfen übrigens höchstens 600 Watt haben und maximal 25 km/h schnell sein.