Entlassung der „Orgasmus-Päpstin" fix

mit Klage gescheitert

(19.12.2025) Die Entlassung der "Orgasmus-Päpstin" ist bestätigt! Eine oberösterreichische Volksschullehrerin, die auf Social-Media-Plattformen unter dem Pseudonym "Orgasmus-Päpstin" Sexualberatungen und Seminare angeboten hat, ist mit ihrer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das berichten mehrere Medien. Das Landesgericht Linz soll die Entscheidung der Bildungsdirektion bestätigt haben. Von Seiten des Landesgerichts Linz gibt es gegenüber der APA noch keine Stellungnahme.

Die Entlassung der Lehrerin im Dezember 2023 war von der Bildungsdirektion damit begründet worden, dass "das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben" nicht mehr gegeben sei. Dagegen zog die Pädagogin vor das Arbeits- und Sozialgericht in Linz.

Das Gericht sah in ihrem Online-Auftritt offenbar sehr wohl eine Verletzung der Dienstpflichten. In der Urteilsbegründung heißt es: "Auch wenn die Aktivitäten der Klägerin in ihrer Freizeit erfolgten, ist bei Lehrpersonen eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Privatleben nicht möglich. Pädagogen haben eine besondere Vorbildfunktion und müssen auch außerhalb des Unterrichts die Werte und Normen der Gesellschaft respektieren", zitierte der ORF OÖ aus der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(mt/apa)

E-Scooter Raser auf Donauinsel

Von Polizei gestoppt

Grasser-Urteil sollte "gekippt" werden

Angriff auf Justiz

Kühbauer bleibt bis 2029

LASK setzt auf Beständigkeit

Suchtfaktor Sozialer Medien

Meta vor Milliarden-Prozess

Billa kauft mehr Rindfleisch

Bauern unter Druck wegen Dürre

Frequency-Festival startet

Line-up lockt nach St. Pölten

Paar stirbt auf Flitterwochen

Heli-Absturz in Griechenland

Jedes 3. Kind erhält Nachhilfe

720 € pro Kind und Jahr