EU gegen Kleidervernichtung

Neue Regeln bis 2030

(10.02.2026) Jedes Jahr werden unzählige Kleidungsstücke vernichtet. Viele davon aber nicht, weil sie beschädigt sind, sondern einfach, weil sie nicht verkauft wurden. Dem möchte die EU aber mit einer neuen Verordnung entgegenwirken. Bereits ab dem 19. Juli dürfen große Modeunternehmen ihre nicht verkauften Kleidungsstücke und Schuhe nur noch unter bestimmten Bedingungen vernichten. Ausnahme hierbei ist beschädigte Ware.

Für mittelgroße Unternehmen soll diese Regel erst ab 2030 gelten. Außerdem sollen sie ab demselben Jahr Informationen über die nicht verkauften Güter offenlegen, die sie entsorgen. Große Firmen sind bereits dazu aufgefordert, dies zu tun. Diese Vorgaben sollen laut der Brüssler Behörde Unternehmen dazu ermutigen, ihre eigenen Bestände effizienter zu verwalten, Rücksendungen besser zu handhaben und auch Alternativen wie etwa den Weiterverkauf, die Wiederaufarbeitung oder auch Spenden ihrer Waren zu prüfen, anstatt sie nur zu vernichten.

Weniger Umweltschäden als Ziel

In Europa werden schätzungsweise vier bis neun Prozent von unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt getragen wurden. Das verursacht rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emission, fast so viel wie die Nettoemissionen von Schweden im Jahr 2021. Durch die neue EU-Regel sollen nicht nur textile Abfälle und Umweltschäden reduziert werden, sie soll auch die gleichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen, die nachhaltigere Geschäftsmodelle verfolgen.

(ts)

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