Bewegung im Fall Teichtmeister

Gerichtstermin steht!

(11.07.2023) Am 5. September muss sich der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen am Wiener Landesgericht verantworten. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstag bekannt. Der 43-Jährige soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Material beschafft und dieses auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten und weiteren Datenträgern abgespeichert haben.

Ursprünglich hätte gegen den Mimen schon vor fünf Monaten verhandelt werden sollen, doch der auf den 8. Februar anberaumte Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Mittlerweile ist bei Teichtmeister wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben. Für weitere Verzögerungen sorgten vom zuständigen Richter in Auftrag gegebene unerlässliche Erhebungen, die zur Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung notwendig waren. So förderte ein nun vorliegendes datenforensisches Gutachten zutage, dass es sich bei 34.696 von insgesamt 73.000 bei Teichtmeister gefundenen pornografischen Dateien um bildliche Darstellungen von Minderjährigen handelte. Diese 34.696 Dateien sind somit verfahrensgegenständlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen.

(mt/apa)

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