Familiennachzug bald getoppt?

Nationalrat

(18.04.2025) Der Nationalrat dürfte in seiner kommenden Plenarwoche den temporären Stopp des Familiennachzugs von Flüchtlingen beschließen. Das geht aus der vorläufigen Tagesordnung hervor. Demnach würde am Freitag der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, dass die Regierung die Zusammenführung temporär aussetzen kann. In der Begutachtung hatten sich vor allem Hilfsorganisationen gegen das Vorhaben gestellt.

Formal ist geplant, dass es für Angehörige von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten weiterhin möglich sein wird, bei der jeweiligen Vertretungsbehörde einen Antrag auf Einreise zweck Stellung eines Antrags auf Familienzusammenführung zu stellen. Doch wird der weitere Verlauf des Verfahrens bzw. die darin enthaltenen Fristen im Regelfall gehemmt, bis die Verordnung zurückgezogen oder geändert wird. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) geht davon aus, dass der komplette Stopp jedenfalls ein Jahr andauern soll.

Rechtliche und humanitäre Bedenken

NGOs hatten im Zuge der Begutachtung rechtliche Bedenken eingebracht. Zudem betonten vor allem im Kinderschutz tätige Organisationen, dass mit der Maßnahme das Wohl der Jugendlichen missachtet werde. Ob einzelne Einwände noch berücksichtigt werden, war vorerst unklar. Erst am Dienstag tritt der Innenausschuss zusammen, um die Vorlage reif für die Behandlung im Plenum am Freitag darauf zu machen. Änderungen können auch noch am Tag des Beschlusses eingebracht werden.

Außer der Asyl-Novelle finden sich auf den Tagesordnungen der Plenarsitzungen am Donnerstag und Freitag keine größeren Gesetzesbeschlüsse. Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll festgeschrieben werden, dass höhere Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen auch dann gewährt werden können, wenn wesentliche Komponenten dafür aus der Schweiz kommen.

(mt/apa)

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