Fatale Alleingeburt

Sechs Monate bedingt

(08.11.2024) Nach einer fatalen Alleingeburt daheim ist eine 38-Jährige am Freitag in Wels wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Angeklagte soll alle Warnungen der Ärzte wegen Schwangerschaftskomplikationen ignoriert und ihr viertes Kind ohne Hilfe zu Hause geboren haben. Es kam zu einer Sauerstoffunterversorgung des Babys, die körperliche und geistige Defizite nach sich zog. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Richterin erklärte von der ursprünglichen Anklage des Vorsatzes auf grobe Fahrlässigkeit umgeschwenkt zu haben. Man müsse der Frau vorwerfen, dass sie die Bedenken und den dringenden Rat der Ärzte nicht habe hören wollen. Auf Revers verließ sie am 3. August das Spital. Von einer Geldstrafe wurde abgesehen, "da jeder Cent in die Therapie des Kindes" gehen solle, meinte die Richterin.

(mt/apa)

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