FB-Post: Til Schweiger angeklagt

(17.11.2017) Veröffentliche nie persönlichen Nachrichten, egal ob Facebook, WhatsApp und Co.! Til Schweiger steht genau deswegen heute im deutschen Saarbrücken vor Gericht.

Eine Frau hat den Schauspieler nach der Bundestagswahl angeschrieben und gefragt, ob er Deutschland nun verlassen werde? Der 53-Jährige hat das nämlich für den Fall, dass die AfD in den Bundestag einzieht, angekündigt. Schweiger hat geantwortet: “hey schnuffi…! date?! nur wir beide!?“

Der Inhalt seiner Antwort ist aber gar nicht das Problem...

FB-Post: Til Schweiger vor Gericht 2

Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, da der Schauspieler die Konversation veröffentlicht hat. Also auch ihre persönliche Nachricht. Sie klagt auf Unterlassung.

Wäre das auch in Österreich so denkbar? Wir haben nachgefragt...

FB-Post: Til Schweiger vor Gericht 3

So eine Klage wäre in dieser Form auch hierzulande möglich. Über Erfolg oder Misserfolg entscheidet aber letztlich dann doch der Inhalt.

Rechtsexperte Franz Schmidbauer:
"Je persönlicher und intimer so eine Nachricht ist, desto eher werde ich die Unterlassung erwirken können. Ich warne aber davor, dass das alles sehr teuer werden kann. Die Prozesskosten, der Anwalt - da kommen schnell tausende Euro zusammen. Und die Kosten muss der Prozess-Verlierer tragen."

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