Gastro: Geld fürs Handy-Laden?
(16.02.2017) Kann ein Wirt seinen Kunden wirklich das Handy-Aufladen in Rechnung stellen? Im Netz wird jetzt heftig über die 1-Euro-Stromrechnung in einem Wiener Café diskutiert. Eine Reporterin und ihr Kollege konsumieren insgesamt vier Spritzer, währenddessen lädt die Frau im Lokal ihr Smartphone auf. Sie soll die Wirtin zuvor um Erlaubnis gefragt haben. Auf der Rechnung für die Spritzer ist den Gästen dann aber glatt ein Euro für den verbrauchten Strom verrechnet worden.
Rechtlich ist das möglich, allerdings hätte die Wirtin die Gäste zuvor über die Kosten informieren müssen. Peter Dobcak, Obmann der Wiener Gastronomen in der Wirtschaftskammer:
“Das ist die Entscheidung der Unternehmerin, ob sie für den Strom etwas verlangt. Sinnvoll ist es wahrscheinlich nicht, die meisten Gäste werden da wohl nicht begeistert sein.“