Geld für Hochwasser-Opfer

2,3 Mio Euro Schaden in Wien

(29.10.2024) 328 Anträge auf Entschädigung von Unwetter-Opfern sind bisher eingegangen. Die Wiener Landesregierung genehmigt auf Basis von zwei Sammelanträgen Auszahlungen an die Betroffenen. Seit einem Monat laufen in Penzing die Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser. Vor allem in Kellern dauert es wohl noch Wochen, bis alle Schäden behoben sind. Am Montag endete die Einreichfrist für Hochwasser-Betroffene. Auf Basis der Anträge hat die Landesregierung Entschädigungen beschlossen.

„Im ersten Sammelantrag genehmigte die Landesregierung rund 680.000 Euro an Auszahlungen. Die gesamte Schadenssumme beträgt 1,36 Millionen Euro“, sagte Andrea Leitner, Pressesprecherin der Magistratsdirektion, auf Anfrage. Von diesen 680.000 Euro gingen bereits 320.000 Euro an 39 Betroffene.

Wien übernimmt die Hälfte der Schäden

Die Stadt Wien zahlt 50 Prozent der anerkannten Schäden. Beim zweiten Sammelantrag beträgt die Schadenssumme 952.000 Euro. Hier genehmigt die Regierung 476.000 Euro an Entschädigungen. Rund die Hälfte davon fließt zeitnah als Vorschuss an 48 weitere Antragsteller.

Diese gestaffelte Auszahlung dient der schnellen Unterstützung, so die Magistratsdirektion. „Zunächst erhält jeder, dessen Schaden anerkannt wurde, eine erste Vorschusszahlung. Im zweiten Schritt prüfen wir, welche Schäden die Versicherungen bereits gedeckt haben“, erklärt Leitner. Härtefälle ohne Versicherungsschutz bekommen die volle Summe. Maximal gibt es 100.000 Euro pro Haushalt oder Unternehmen.

Die meisten Antragsteller aus der ersten Tranche kommen aus Penzing, einige auch aus Hietzing, Liesing und Hernals. Im zweiten Sammelantrag sind auch Betroffene aus Ottakring, Währing, Döbling, Brigittenau und Favoriten enthalten. Der Antrag ging am 23. Oktober an die Wiener Landesregierung. Bürgermeister Michael Ludwig ordnet an, die Zusagen an die Antragsteller zu senden und die weiteren Zahlungen durch die MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) abzuwickeln.

Die Hochwasser-Schadenskommission prüft die Schäden genau und „nur Hochwasserschäden werden anerkannt“, betonte Landeshauptmann Ludwig. Bauliche Mängel wie undichte Fenster oder defekte Dachrinnen, die vor dem Hochwasser vorhanden waren, werden nicht übernommen, ergänzt der Leiter der Sofortmaßnahmen, Walter Hillerer.

Als Anlaufstelle für Betroffene wurde in der Herzmanskystraße 12 ein Einsatzstützpunkt der Hochwasser-Schadenskommission eingerichtet. Rund 100 Beratungsgespräche fanden über dieses mobile Büro statt, heitß es von der Magistratsdirektion

(apa/MB)

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