Halloween im Job: Was ist ok?

Kostüme, Alkohol und Co.

(31.10.2023) Vorsicht mit spontanen Gruselfeiern im Büro! Arbeitsrechtsexperten warnen heute zu Halloween vor unüberlegten Aktionen am Arbeitsplatz. Eine spontane Büroparty muss von Vorgesetzen unbedingt vorab genehmigt werden. Vor allem mit Alkohol solltest du dich natürlich zurückhalten, falls Alkohol überhaupt erlaubt ist.

Gleiches gilt für Halloweenkostüme: Auch hier braucht es grünes Licht von Chef und Chefin. Vorausgesetzt, der Job lässt überhaupt eine Verkleidung zu. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko:

"Wenn ich beispielsweise am Bankschalter arbeite, wird es wahrscheinlich schwierig, wenn ich mich als Sensenmann mit Totenkopfmaske präsentiere. Kostüme sind auch nur dann erlaubt, wenn es die Sicherheits- und Hygienevorschriften im Job zulassen. Wer beispielsweise Sicherheitsschuhe tragen muss, kann an diesem Tag nicht einfach so in flauschigen Werwolf-Patschen erscheinen."

(mc)

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