Handel: Kunden-Testpflicht

vorerst nur vier tage

(25.03.2021) Die angekündigte Testpflicht für den Besuch des Handels (abseits der Grundversorger) im Rahmen des Ost-Lockdowns ist - vorerst - nur von 7. bis 10. April vorgesehen. Nach dieser "ersten Phase" folgt eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung, bestätigte man heute auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium.

Die Testpflicht ist eine der am Mittwoch nach dreitägigem zähen Ringen vorgestellten Maßnahmen, die aufgrund der besonders dramatischen Lage an den Intensivstationen und der starken Neuinfektionszahlen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verhängt wurden. Nach der "Osterruhe", die für 1. bis 6. April einen "harten" Lockdown in der Ostregion vorsieht, inklusive Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels, dürfen dann ab 7. April alle Geschäfte wieder aufsperren, sofern es die Lage dann zulässt. Experten halten das aber für zu kurz.

Abgesehen von den aus den vorangegangenen harten Lockdowns bekannten Grundversorgern (Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Postfilialen, etc.) benötigt man ab 7. April für den Einkauf einen negativen Corona-Test. Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahme wird noch per Verordnung festgelegt. Der Besuch der Grundversorger kann jedenfalls ohne Test erfolgen.

(fd)

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