Helmpflicht für Wintersportler
Ab 1. November in Italien
(28.10.2025) Bislang mussten in Italien nur Wintersportler unter 18 Jahren auf den Skipisten verpflichtend einen Helm tragen. Das ändert sich jedoch in den kommenden Tagen: Ab dem 1. November gilt in allen italienischen Skigebieten eine allgemeine Helmpflicht – für Skifahrer, Snowboarder und Schlittenfahrer, unabhängig von Alter und Fahrkönnen. Darauf weist das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen hin.
Die Maßnahme soll selbstverständlich Wintersportler vor schweren Verletzungen schützen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entfallen rund ein Fünftel aller Sportunfälle auf das Skifahren. Es zählt somit zu den verletzungsanfälligsten Sportarten überhaupt – direkt hinter dem Fußball.
Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e.V. (ADAC) müssen Sportler, die in Italien ohne Helm unterwegs sind, mit Strafgeldern zwischen 100 und 150 Euro rechnen. Wiederholungstätern droht zudem der Entzug des Skipasses.
Und in Österreich?
Hier gibt es derzeit keine einheitliche Regelung für alle Skigebiete. In sieben von neun Bundesländern besteht eine Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahre. Nur in Tirol und Vorarlberg gibt es keine gesetzlichen Vorgaben dazu.
(AVL)