Corona-positiv bei Geburt

Hohe Geldstrafe droht

(18.02.2022) Weil ein 30-jähriger Pongauer seine Frau bei der Geburt seines ersten Kindes trotz positiven Tests ins Spital begleitet hat, droht ihm jetzt eine Geldstrafe von 2.700 Euro. Grund dafür sei die Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Der Vorfall soll sich im November 2021 zugetragen haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Laut Anklage hat der Salzburger ganz genau gewusst, dass er mit dem Coronavirus infiziert gewesen ist. „Es tut mir leid. Ich weiß, dass ich falsch gehandelt habe“, bat der 30-Jährige den Richter um ein mildes Urteil. Damals hätte er per SMS die Mitteilung bekommen, dass sein PCR-Test positiv sei. „Weil ich einen negativen Schnelltest hatte und symptomfrei war, habe ich geglaubt, dass ich negativ bin“, so der Angeklagt.

„Wir haben einfach gehandelt.“

Es ist Nacht gewesen, als bei seiner Frau die Fruchtblase geplatzt ist. Danach sei alles so schnell gegangen. „Wir haben einfach gehandelt.“ Das positive Testergebnis war zu diesem Zeitpunkt in Vergessenheit geraten. Ob es ein Thema im Kardinal Schwarzenberg Klinikum gewesen ist, wisse er nicht mehr. In den zwei Stunden, in denen der Pongauer im Krankenhaus gewesen ist, hatte er Kontakt mit dem Portier und zwei Hebammen.

Aussagen des Richters zufolge ist der PCR-Test in der Klinik ebenfalls positiv ausgefallen. Dass sich in einem Krankenhaus schwer kranke Menschen aufhalten würden und auch die Geburtshilfe ein sensibler Bereich sei, hat der Staatsanwalt zu bedenken gegeben. Trotz der emotionalen Umstände des Mannes, müsse man die Gefährdung anderer berücksichtigen. Der Richter sei jedoch überzeugt, dass es sich damals um eine besondere Ausnahmesituation gehandelt hätte. So ist statt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe genannt worden. Das Delikt vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

(VS)

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