Homeoffice-Regelung fix

das sind die Regeln

(27.01.2021) Das Warten auf gesetzliche Regeln fürs Homeoffice hat ein Ende! Das Beste: Alles bleibt freiwillig! Homeoffice ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und somit hoffentlich eine Win-win-Situation für beide Seiten.

Die Corona-Pandemie hat konkrete Regeln notwendig gemacht

Finanzminister Gernot Blümel, Arbeitsminister Martin Kocher und die Sozialpartner haben am Dienstag eine Einigung erzielt, teilte das Arbeitsministerium heute mit. Die Kernpunkte: Die Arbeit im Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache, für die Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.

Weiter wird klargestellt, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln (z.B. Laptop) durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem können Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen - in Summe also bis zu 600 Euro.

Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten, in diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen.

(FD)

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