Impfschadengesetz: 370 Anträge

im Vorjahr

(03.01.2022) Rund 370 Anträge auf Schadenersatz nach dem Impfschadengesetz sind im Vorjahr laut Gesundheitsministerium an den Staat gestellt worden. Die meisten Fälle betreffen die Covid-Schutzimpfungen, so das Ö1-"Morgenjournal" am Montag. Im Jahr 2020 waren es nur zehn Anträge wegen anderer Vakzine gewesen. Ob ein Impfschaden durch eine schwere Nebenwirkung besteht, muss durch medizinische Gutachten festgestellt werden, erläuterte der Infektiologe Herwig Kollaritsch im ORF-Radio.

"Wenn wir jetzt 350 Anträge nach dem Impfschadengesetz haben, betrifft es etwa einen Antrag auf 50.000 durchgeführte Impfungen, was schon einmal die Sache ein bisschen relativiert", sagte der MedUni-Wien-Experte Kollaritsch. Unter den Anträgen seien allerdings sicher einige tatsächliche Impfschäden, etwa wenn es um bereits bekannte mögliche Nebenwirkungen geht: "Nach den Vektor-Impfstoffen die Sinusvenen-Thrombosen und bei den Messenger-RNA-Impfstoffen das etwas häufigere Auftreten von - harmlosen, muss man aber dazu sagen - Fällen von Herzmuskelentzündung, Myokarditis", berichtete der Mediziner. Risiko und Gefahr einer Covid-Erkrankung seien aber weit höher.

Auch ein 58-jähriger Oberösterreicher stellte einen Antrag wegen eines leichten Schlaganfalls. Eine Woche nach seiner ersten Biontech/Pfizer-Impfung habe er einen Hörsturz erlitten und am linken Ohr schlecht gehört, das wurde mit Cortison behandelt. Drei Tage nach der zweiten Impfung trat wieder ein Hörsturz auf und acht Tage nach der Impfung der leichte Schlaganfall. Dass das ein Zufall ist, habe der Arzt, der ihn geimpft hat, bezweifelt, berichtete der 58-Jährige dem ORF. Erwiesen sei das nicht. "Es liegt nur eine starke Vermutung zugrunde", sagte er.

"Für die Anerkennung muss eine Wahrscheinlichkeit gegeben sein, das heißt: Nach der wissenschaftlichen Lehrmeinung spricht erheblich mehr für als gegen einen Zusammenhang mit der Impfung. Die alleinige Möglichkeit einer Verursachung reicht nicht", erklärte Kollaritsch, der Mitglied des Nationalen Impfgremiums (NIG) ist. "Aus der Vergangenheit wissen wir, dass etwa zehn bis 15 Prozent (der Anträge, Anm.) positiv erledigt werden". Das Gesetz sieht eine Entschädigung von 1.300 Euro vor, wenn jemand einen schweren Impfschaden ohne Dauerfolgen erlitten hat. Bei massiven Dauerfolgen sind Rentenzahlungen bis zu 2.700 Euro pro Monat möglich.

(mt/apa)

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