Ist doch (nicht) Wurst

gerichtshof entscheidet neu

(16.10.2024) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet jetzt, pflanzliche Produkte wie Veggie-Wurst dürfen weiterhin mit traditionellen Namen gekennzeichnet werden. Diese Regelung gilt, solange die Hersteller die Zutaten klar aufzeigen. Die EU-Mitgliedstaaten können die Verwendung von traditionellen Namen nicht einfach verbieten.

Klare Regeln für Kennzeichnungen

Der Gerichtshof hat kürzlich klargemacht, dass Bezeichnungen wie Wurst, Steak und Burger für vegetarische Produkte nun doch wieder erlaubt sind. Einzige Bedingung: Die tatsächlichen Inhaltsstoffe müssen deutlich sichtbar sein. Wenn ein Land keine speziellen Namen für pflanzliche Produkte festlegt, sind die gängigen Bezeichnungen weiterhin gültig.

Veganes Fleisch

Veganes Fleisch darf wieder so heißen.

Die Entscheidung gilt als Sieg für europäische Verbraucher. Erst 2021 wurde ein französisches Gesetz eingeführt, das Begriffe wie "Veggie-Burger" verboten hat - selbst mit dem Zusatz "aus Soja". Diese Regelung sollte für mehr Transparenz sorgen. Sie stieß aber auf Widerstand.

Die Europäische Vegetarier-Union und andere Organisationen haben das französische Gesetz angefochten. Sie argumentieren, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt. Der Fall ist schließlich beim EuGH gelandet, dem höchsten Gericht für EU-Recht. Nun hat der EuGH entschieden: Die Mitgliedstaaten dürfen zwar eigene Bezeichnungen einführen, sie können aber nicht einfach die Nutzung bekannter Namen verbieten.

Die Richter betonen, dass ihr Urteil nicht den Verbraucherschutz einschränkt. Ein Land kann weiterhin Regeln erlassen, wenn es denkt, dass die Vermarktung irreführend ist. Rafael Pinto von der europäischen Vegetarier-Union begrüßt das Urteil. "Wir fördern pflanzliche Alternativen und erreichen Umweltziele", sagt er. Die Entscheidung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der EU.

Beliebtheit steigt

Pflanzliche Produkte werden in Europa immer beliebter. Doch es gibt weiterhin Unklarheiten bei der Kennzeichnung. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Länder wie Belgien und Italien denken nun erst recht darüber nach, ähnliche Gesetze wie Frankreich zu erlassen.

Immer mehr Menschen interessieren sich für Fleischalternativen.

Immer mehr Menschen interessieren sich für Fleischalternativen.

Diese Entscheidung erinnert an eine Frage aus dem Jahr 2017. Damals ging es um pflanzliche Milchalternativen wie Sojadrinks. Das EuGH entschied, dass nur Produkte mit Milch den Begriff "Milch" verwenden dürfen - Scheuermilch und Sonnenmilch ausgenommen. Daher heißen pflanzliche Alternativen jetzt "Getränke" oder "Drinks".

Lebensmittelkennzeichnung in der EU

Die Lebensmittelkennzeichnung in der EU ist seit den 1990er Jahren geregelt. Es gibt klare Vorschriften für Produkte, die in Europa verkauft werden. Diese Vorschriften fallen unter die gemeinsame Agrarpolitik. Im Jahr 2020 wies das Europäische Parlament einen Vorschlag zurück. Dieser sollte Bezeichnungen für Fleischprodukte nur für tierische Lebensmittel reservieren.

Die Entscheidung zeigt, dass die EU offen für Veränderungen ist. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln wird immer wichtiger. Verbraucher wollen immer genauer wissen, welche Zutaten in ihrem Essen stecken. Die Zukunft der Lebensmittelindustrie in Europa könnte sich durch diese Entscheidung verändern. Veggie-Wurst und Co. dürfen also weiterhin auf den Speiseplan.

(VIF)

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