Keine Kontrollen in Wohnungen

Jetzt doch nicht?

(11.12.2020) Gestern hat es Mega-Wirbel um einen Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz gegeben! Laut diesem hätte die Polizei auch die Möglichkeit gehabt, in Wohnungen etwa die Einhaltung der Quarantäne zu kontrollieren. Nach scharfer Kritik der Opposition ist der Abänderungsantrag noch einmal geändert worden.

Im Entwurf ist ein ausdrückliches Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestanden. Bedeutet: Neben den Gesundheitsbehörden hätten sie zum Beispiel die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung kontrollieren können. Als „sonstige Gebäude“ wurden alle definiert, „die keine Betriebe bzw. keine Betriebsstätten sind; unter anderem auch der private Wohnbereich“. Die Änderung des Epidemiegesetzes hat auch kein Ablaufdatum der Regelung vorgesehen. Der Beschluss der Gesetzesänderung ist für Freitag geplant – jetzt ohne der umstrittenen Regelung. Im Gegenteil – im neuen Entwurf findet sich explizit der Satz: „Der private Wohnbereich darf nicht betreten werden.“

In Zukunft wirst du dich öfter registrieren müssen: Der Abänderungsantrag im Epidemiegesetz sieht vor, dass Personenregistrierungen künftig in der Gastro und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altersheimen vorgeschrieben werden können.

Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.

(mt)

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