Keine Pflichtverletzungen der Burg

Gutachten Fall Teichtmeister

(13.02.2023) Ein Gutachten zeigt nun: Das Vorgehen des Burgtheaters und der Bundestheater-Holding im Fall Teichtmeister war korrekt. Zu diesem Schluss kommt das von Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) beauftragte Gutachten, das am Montag veröffentlicht wurde. Darin kommt Arbeitsrechtsexpertin Sieglinde Gahleitner zu dem Schluss, dass die Führungspersonen im Bundestheaterkonzern sich keiner Pflichtverletzungen im Umgang mit der Causa schuldig gemacht hätten.

Festgehalten wird jedoch auch, dass "im Ermessen allerdings weitere Schritte gesetzt werden hätten können und insbesondere Optimierungsmöglichkeiten bei Dokumentation und Begleitung existiert hätten, die in Zukunft genutzt werden sollten". Das Gutachten unterstreicht, dass sich das Burgtheater zum Zeitpunkt des Auftauchens der Gerüchte um einen damals nicht näher genannten Schauspieler "rechtlich von zwei unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien beraten lassen und dabei die übereinstimmende Rechtsauskunft bekommen hat, dass allein Gerüchte oder eine Verdachtslage nicht zur Setzung arbeitsrechtlicher Schritte berechtigen". Das Burgtheater habe auch laut einer strafrechtlichen Expertise nicht die Möglichkeit zur Akteneinsicht gehabt. Sowohl in Hinblick auf das "Recht auf angemessene Beschäftigung" als auch auf Verständigungspflichten der Behörden gelte es jedoch, den gesetzgeberischen Änderungsbedarf zu prüfen, wie das Gutachten anregt.

Weiters habe die Geschäftsführung des Burgtheaters "notwendige Schritte gesetzt, um sich von den Vorwürfen im Rahmen der Möglichkeiten als Arbeitgeber ein Bild zu verschaffen". Dazu gehörten neben der anwaltlichen Beratung Gespräche mit Mitarbeitern, Ensemblevertretern und Betriebsräten über allfällige Wahrnehmungen in der Arbeitssphäre. Dass kein Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit festgestellt werden konnte und auch keine Bestätigungen für die behaupteten Verfehlungen im Privatbereich hervorkamen, habe die Handlungsmöglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung und bei der Ergreifung von arbeitsrechtlichen Schritten (etwa Suspendierung) erschwert.

(mt/apa)

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