Kellermayr: Nichtigkeitsbeschwerde

Gegen Freispruch

(14.04.2025) Im Fall Kellermayr hat die Staatsanwaltschaft Wels gegen den Freispruch für einen Deutschen Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Der 61-Jährige hatte sich wegen gefährlicher Drohung mit Suizidfolge vor Gericht verantworten müssen. Da seine E-Mails und Twitter-Nachrichten (heute X Anm.) für das Schöffengericht nicht eindeutig mitursächlich für den Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr gewesen seien, wurde er vergangenen Donnerstag nicht rechtskräftig freigesprochen.

Nach der Urteilsverkündung hatte sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit genommen. Am Montag teilte ein Staatsanwaltschaftssprecher mit, Rechtsmittel zu ergreifen.

(FJ/APA)

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