Kindergartenhelferin verurteilt
Trotzdem weiter im Dienst
(10.03.2023) Eine Kindergartenhelferin, die kürzlich vom Landesgericht Linz rechtskräftig wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war, geht offenbar weiter ihrem Job nach. Wie der "Kurier" am Donnerstag online berichtete, hat die heute 19-Jährige 2022 auf Instagram Videos von verschleierten kleinen Mädchen, die Puppen köpfen und den IS-Slogan "Der Islamische Staat bleibt bestehen und expandiert" riefen, geteilt.
Die verurteilte Türkin habe mit den Worten: "Mein Kind, eines Tages, In scha Allah" diese Video-Clips kommentiert. Vor Gericht habe sie sich laut Bericht auch geständig gezeigt.
In der Abteilung Elementarpädagogik der Bildungsdirektion des Landes Oberösterreich war der Fall bisher nicht bekannt, allerdings sei diese auch nicht für das Personal zuständig. Es sei über die Rechtsträger der Kindergärten angestellt, teilte eine Sprecherin der Bildungsdirektion mit. Auch der Dienstgeber wusste laut "Kurier" wohl nicht über die Verurteilung Bescheid. Die Betroffene sei zum Tatzeitpunkt noch eine Jugendliche gewesen, die Tat falle daher unter die beschränkte Auskunft nach dem Tilgungsgesetz, erklärt Gerichtssprecher Walter Eichinger gegenüber der APA. Daher scheinen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen Strafen bis zu sechs Monaten nicht außerhalb der Strafverfolgungsbehörden auf.
Auch ein Berufsverbot gegen die junge Frau hätte im Prozess nicht verhängt werden können. Dies könne vom Richter nur ausgesprochen werden, "wenn es sich um eine Tat gegen Leib und Leben, die Freiheit oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Minderjährige handelt", bestätigte Eichinger. Im besagten Prozess sei aber eine "Tat gegen den öffentliche Frieden" verhandelt worden.
Zudem merkte er noch an, dass jeder "Fall vom Richter fallspezifisch betrachtet werde". Die Höchststrafe für die jugendliche Kindergartenhelferin hätte fünf Jahre betragen. Der Richter blieb jedoch mit seinem Urteil im untersten Bereich. Es sei "tat- und schuldangemessen" unterstrich Eichinger, sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft kündigten keine Beschwerde oder Berufung an.
(APA/CD)