Konzepte gegen Missbrauch
Maßnahme in Kindergärten
(14.07.2022) Missbrauch in Kindergärten, jetzt folgen Taten. Wien wird nach den jüngsten Fällen von Missbrauchsverdacht Maßnahmen in die Wege leiten. Kinderschutz soll gesetzlich verankert werden - mit Folgen für die elementar pädagogischen Einrichtungen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Kindergärten künftig ein Schutzkonzept erstellen und Kinderschutzbeauftragte einsetzen müssen, wie Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) der APA mitteilte. In der MA 11 wird eine Kompetenzstelle geschaffen.
Eltern viel zu spät informiert
Wiederkehr hat nach dem Verdachtsfall in einem Kindergarten - der nicht zuletzt deswegen für Diskussionen sorgte, weil Eltern eine zu späte Information beklagt haben - bereits Schritte gesetzt. So wurde die Leiterin der Magistratsabteilung 10 (Kindergärten) ihres Postens enthoben. Nun folgt auch eine legislative Initiative. Sie fußt auf Maßnahmen, die die Expertenrunde zum Aktionsplan Kinderschutz empfohlen hat, wie der für Kinderbetreuung zuständige Stadtrat erläuterte.
Neuerungen
Als zentrale Neuerung wird nun eine Verankerung des Kinderschutzes festgeschrieben. Im Gesetz soll ausdrücklich festgehalten sein, dass die Sicherstellung des Schutzes von Kindern vor physischer und psychischer Gewalt zu einer wichtigen Aufgabe der Kindergärten gehört. Und: Es sieht verpflichtende Kinderschutzkonzepte für Betreiber vor.
Integrierung ins Kindergartengesetz
Diese Vorgabe wird sowohl im Wiener Kindergartengesetz als auch im Wiener Tagesbetreuungsgesetz - das für Kindergruppen und Tageseltern gilt - integriert. Es gilt dann für alle elementarpädagogischen Einrichtungen in Wien, also nicht nur für die städtischen Standorte, sondern auch für die privaten. Auch müssen Betreiber künftig Kinderschutzbeauftragte ernennen sowie regelmäßige Schulungen und Fortbildungen anbieten bzw. ermöglichen.
Zeitplan der Umsetzung
Der Pfad für die zeitliche Implementierung sieht laut Wiederkehr folgendermaßen aus: Der Gesetzesentwurf ist bereits in Abstimmung mit Fachleuten. Er soll im Spätsommer im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens aufliegen. Der Beschluss soll noch vor dem Jahresende erfolgen.
(fd/apa)