Kopftuchverbot für Kinder
Kritik, Pro und Contra
(20.10.2025) Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hält das Kopftuchverbot für unmündige Mädchen an Schulen in der nun geplanten Form für verfassungskonform. Eine erste Regelung an Volksschulen war Ende 2020 wegen der Konzentration auf den Islam vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden. Er sah dies im Widerspruch zum Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Um den Bedenken zu kontern, soll es diesmal Begleitmaßnahmen geben, von denen zwei am Montag vorgestellt wurden.
Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf
"Ja, bin zuversichtlich, dass dieser Gesetzesentwurf auch halten kann und wird", meinte Plakolm im Bundeskanzleramt zum nunmehrigen zweiten Anlauf. Bis Donnerstag läuft die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf, in der bereits viel Kritik laut wurde. Danach werde man die eingegangenen Stellungnahmen gegebenenfalls einarbeiten, meinte die Ministerin. Die Kritikpunkte des VfGH habe man ernst genommen, sehr sorgfältig mit Verfassungsjuristen zusammengearbeitet und deshalb auch ein breites Maßnahmenpaket jenseits des Kopftuchverbots geplant.
"Kein harmloses Stück Stoff"
Zur Frage, warum sich die Koalition weiter nur auf Kopftücher und nicht auf alle religiösen Symbole konzentriere, meinte die Ministerin, dass das Kopftuch junge Mädchen daran hindere, in Gleichheit mit den Buben und in Selbstbestimmung aufzuwachsen. Plakolm sprach von kultureller Gewalt und falschen Ehrvorstellungen. "Es geht hier nicht einfach um ein einfaches Stück Stoff. Es geht um viel mehr", sagte sie: "Es ist definitiv kein harmloses Stück Stoff, sondern ein Symbol eben genau dieser Unterdrückung."
Ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Selbstbestimmung von Mädchen, zur präventiven Arbeit mit Burschen und Sittenwächtern sowie zur Unterstützung und Aufklärung von Eltern soll aus der Sicht der Ministerin das Gesetz begleiten. Es gebe dazu Förderungen im Ausmaß von 6,5 Mio. Euro und bereits mehr als 30 Einreichungen. Anfang November soll eine Kommission über die Zuschläge entscheiden.
Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
Zwei bereits etablierte Projekte wurden im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt. Sonia Koul vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) präsentierte deren Frauenzentrum, in dem es um die Kernziele Gleichberechtigung und Selbstbestimmung gehe. Integrationsexpertin Emina Saric stellte das gewaltpräventive Bildungsprojekt "Heroes.Steiermark" vor, bei dem seit 2017 junge Männer als Vorbilder für ihre Peer Groups ausgebildet werden.
Die Begutachtungsphase des geplanten Kopftuchverbots bis zur achten Schulstufe geht in die letzte Phase. Bis Donnerstag können noch Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingebracht werden. Begrüßt wird dieser trotz Detailkritik von der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft. Scharfe Kritik gab es hingegen von der Evangelischen Kirche, den Freikirchen, der Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen und der Gleichbehandlungsanwaltschaft. "Kinder in ihrer Entwicklung zu schützen und sie zu stärken, ist, neben der elterlichen Verantwortung, ein zentrales Anliegen des österreichischen Bildungssystems. Schule vermittelt nicht nur Wissen, sondern fördert auch Werte wie Gleichstellung von Mann und Frau, individuelle Freiheit und soziale Integration", heißt es von der Gewerkschaft. Aus diesem Grund begrüße man den Entwurf in seiner Zielsetzung, die Selbstbestimmung von Schülerinnen zu stärken. Aber: Dadurch dürften keine "zusätzlichen Belastungen" für Schulen entstehen.
Kritik am Gesetz gab es auch von der Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen. "Was wir dringend brauchen ist ein Diskriminierungsverbot, kein Diskriminierungsgebot", fordert Obfrau Sonia Zaafrani, die davon ausgeht, dass der VfGH dieses Gesetz wieder aufheben wird. Abzuwarten bleibe, wie die Schulleitungen und Lehrpersonen auf dieses Gesetz reagieren werden. Viele hätten bereits signalisiert, "dass sie sich nicht für rassistische und diskriminierende Symbolpolitik missbrauchen lassen." Ähnlich klang auch die Stellungnahme der Evangelischen Kirche. "Der Zustand einer Demokratie zeigt sich auch daran, wie sie mit Minderheiten umgeht", heißt es dort. Man sehe in dem vorliegenden Gesetz "vorrangig Symbolpolitik, die sich an die Wählerschaft und gegen Musliminnen und Muslime richtet." Eine "einseitige Diskriminierung" ortet der Rat der Freikirchen. Auch die Islamische Föderation in Wien befürchtet, dass durch das Gesetz bestehende Vorurteile gegenüber muslimischen Schülerinnen verstärkt werden, was zu sozialer Ausgrenzung führen könne.
(fd/apa)