KTN: Stieftochter missbraucht!
Stiefsohn klagt auch an!
(11.09.2025) Die Verhandlung war sehr komplex, da der Angeklagte seine Unschuld beteuert, die Kinder aber von erheblichem Missbrauch sprechen. Weil er seine Stieftochter missbraucht und eine 15-Jährige vergewaltigt haben soll, ist ein 58-jähriger Niederländer am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte beteuerte von Prozessbeginn an vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi seine Unschuld, er habe die ihm vorgeworfenen Delikte nicht begangen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Die Anklage
Laut Anklage soll sich der Mann in den Jahren 2005 bis 2010 mehrfach an seiner Stieftochter vergangen haben. Zu Beginn der Taten sei diese fünf Jahre alt gewesen. Staatsanwältin Sarah Offner warf dem 58-Jährigen auch vor, im Jahr 2015 eine damals 15-jährige Bekannte der Familie in den Niederlanden vergewaltigt zu haben. Beide Opfer würden aufgrund der Geschehnisse unter psychischen Spätfolgen leiden, so die Staatsanwältin. Der Angeklagte selbst bestritt sämtliche Vorwürfe, das alles sei erfunden.
Vorgeworfene Delikte wurden nie angezeigt
Seine damalige Frau, mit der er von 2007 bis 2012 verheiratet war, habe zwei Kinder in die Ehe mitgebracht, für die er eine "Vaterfigur" gewesen sei. Er habe die Kinder "verpflegt, versorgt, zur Schule gebracht und sie vor Opa beschützt". Er könne sich vorstellen, dass sich der mittlerweile verstorbene Vater seiner Ex-Frau an seiner Stieftochter vergangen haben könnte. Eine Äußerung des Mädchens habe ihn diesen Verdacht schöpfen lassen. Als er der Mutter davon erzählt habe, hätte diese ihren Vater verteidigt. Später habe ihm auch der gemeinsame leibliche Sohn von entsprechenden Videos erzählt, die er als Kind bei Opa gesehen hätte. Das bestätigte der Sohn als Zeuge dem Gericht.
Die Anmerkung des Richters, dass die Stieftochter des Angeklagten Details zu den Übergriffen mit dem Angeklagten als Täter erwähnte, ergänzte dieser mit: "Sie hat alles perfekt detailliert geschildert, wie aus dem Internet gesucht." Die Ex-Frau des Angeklagten sagte als Zeugin aus und erklärte dem Gericht, dass ihre Tochter im Alter von sieben oder acht Jahren gesagt habe: "Er macht komische Sachen mit mir". Als die Mutter dem Mädchen erklärt habe, dass sie damit zur Polizei gehen müssten, hätte ihre Tochter das Gesagte "schnell wieder zurückgenommen" und gemeint, es sei ein Scherz gewesen. Das Mädchen habe sich zum Schlafengehen jedoch mehrere Strumpfhosen angezogen, trotz warmer Temperatur, was der Mutter merkwürdig vorgekommen sei. Zu einer Anzeige ist es dennoch nicht gekommen.
Weitere Vorwürfe von Mädchen und Stiefsohn
Zu sexuellem Kontakt mit der 15-jährigen Bekannten sei es laut dem Angeklagten nie gekommen. Das Mädchen habe bei ihm und in seinem Bett übernachtet, sein damals achtjähriger Sohn sei dazwischen in der Mitte gelegen. Das bestätigte besagter Sohn in seiner Zeugenaussage. Die Ex-Frau behauptete, der Angeklagte habe mit dem sexuellen Kontakt zur 15-Jährigen geprahlt und gesagt, die Initiative sei vom Mädchen ausgegangen. Warum sie denn nicht alarmiert gewesen sei und zur Polizei ging, wenn ihr ein 46-jähriger Mann von solchen Geschehnissen mit einer 15-Jährigen erzählt, wollte das Gericht von ihr wissen. Sie habe nicht gewusst, dass es diese Möglichkeit gab und auch nicht, ob es stimmte, was ihr der Angeklagte erzählte.
Der Stiefsohn des Angeklagten, der im Sommer 2024 eine Anzeige eingebracht hatte, bezeugte dem Gericht, als Achtjähriger vom Angeklagten vergewaltigt worden zu sein. Konkrete Erinnerungen dazu hätte er nicht. Ein Ermittlungsverfahren dazu wurde eingestellt. Als Neunjähriger habe er mitbekommen, dass seine Schwester "alltäglich missbraucht" wurde. Die Frage des Gerichts, warum die Anzeige erst so spät erfolgte, beantwortete der Stiefsohn damit, dass seine Schwester das nicht gewollt habe. Sein Halbbruder sagte vor Gericht, dass sein Bruder ihn im letzten Jahr ebenfalls zu einer Aussage gegen den Vater bewegen wollte, obwohl dieser ihm nie etwas angetan habe. Erklären könne er sich dieses Vorgehen damit, dass seine Halbgeschwister auf Schmerzensgeld aus sind.
Die Mutter bestätigte, im Jahr 2021 vom sexuellen Missbrauch ihres Sohnes erfahren zu haben. Verteidiger Gregor Horn wies auf den bis zuletzt ausgeprägten Kontakt zwischen der Ex-Frau und dem Angeklagten hin. Sie habe ihn immer wieder um verschiedene Gefallen gebeten, beispielsweise im letzten Jahr, als der 58-Jährige ihrer Tochter sein Auto lieh. Bei einer Gelegenheit sollte der Angeklagte den jüngsten Sohn seiner Exfrau vom Kindergarten abholen und das, obwohl "Sie von beiden leiblichen Kindern erfahren haben, dass es einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch ihren Ex-Mann gab", so Horn. Die Antwort der Frau: "Das war für mich eine Art Wiedergutmachung, dass ich sein Auto verwenden kann." Und ihren jüngsten Sohn habe ihr Ex-Mann nicht alleine abgeholt, der gemeinsame ältere Sohn sei auch dabei gewesen.
Urteilsbegründung
Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussplädoyer auf die belastenden Aussagen der beiden Opfer, die "glaubwürdig und widerspruchsfrei" gewesen seien. Ein Sachverständiger habe ebenfalls die authentischen Schilderungen der beiden Opfer bestätigt. Im gesamten Beweisverfahren hätte es keinen Hinweis auf Übergriffe vonseiten des Großvaters gegeben. Auch sei es "aus der Sicht einer Mutter nachvollziehbar", dass eine Anzeige nicht sofort erfolgte.
Bei einem möglichen Strafausmaß von fünf bis 15 Jahren, seien die zehn Jahre unbedingte Haft laut Richter Kugi angemessen. Die psychischen Folgen, die vom Sachverständigen zumindest im Falle der Stieftochter eine Kausalität zum Geschehenen hätten, seien mitberücksichtigt worden. Für ein gegen den Angeklagten geschmiedetes "Komplott oder eine Verschwörung" habe es "keine Anhaltspunkte gegeben". Zusätzlich muss der Angeklagte ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro an die Stieftochter und 2.000 Euro an das zweite Opfer bezahlen und die Kosten des Strafverfahrens übernehmen. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
(fd/apa)