Maskenpflicht fällt

Jetzt doch auch in Schulen

(20.04.2022) (update 14:40) Die Maskenpflicht an den Schulen wird mit kommender Woche komplett aufgehoben. Das verkündete Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat - allerdings in seinem eigenen Haus und nicht im traditionellen Foyer. Bisher war der Mund-Nasen-Schutz unter anderem noch auf den Gängen und in den Toiletten zu tragen. In der Klasse selbst musste schon seit längerem keine Maske mehr angelegt werden.

Schlupfloch bleibt

Freilich lässt man sich ein Schlupfloch frei. Bei positiven Fällen kann die Pflicht an betroffenen Standorten wieder (temporär) eingeführt werden. Zudem bereite man sich gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium auf den Herbst vor und spiele mehrere Varianten durch, betonte Polaschek. Neue Maßnahmen müssten dann aber "Teil einer Gesamtstrategie des Bundes sei", wie der Minister betonte.

Auch ungeimpfte Lehrerinnen befreit

Polaschek bestätigte zudem, dass auch die Maskenpflicht für ungeimpfte oder Lehrerinnen und Lehrer ab Montag fällt. Dennoch hätten alle Personen, die sich in den Schulräumlichkeiten unsicher fühlen, selbstverständlich die Möglichkeit, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, betonte der Minister. Dass der Fall der Maskenpflicht gleichzeitig die Botschaft ist, die Pandemie sei nun "vorbei", würde Polaschek "nicht so interpretieren".

PCR-Test bleibt

Der wöchentliche PCR-Test an den Schulen soll laut Polaschek "bis auf weiteres" beibehalten werden, "solange, wie es notwendig scheint". Bis Ostern wurde an den Schulen mindestens zweimal pro Woche per PCR und einmal per Antigentest getestet, seit Ostern gibt es nur noch einen PCR pro Woche. Dass mit den Schulen auch in anderen Bereichen die Maskenpflicht fallen könnte, stellte Polaschek nicht in Aussicht, sondern verwies auf Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Wo brauchst du noch Maske?

Dennoch ist mit der Maßnahme die Zahl jener Plätze, wo noch Maske zu tragen ist, weiter gesunken. Verpflichtend ist sie u.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, dem lebensnotwendigen Handel, Banken, Drogerien, Apotheken, am Amt sowie in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen anzulegen.

(fd/apa)

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