Mieten steigen weiter!
4,5 % Plus im Jahresvergleich!
(18.03.2025) Die Mieten für Hauptmietwohnungen inklusive Betriebskosten sind 2024 um 4,5 Prozent gestiegen. 2023 verzeichnete die Statistik Austria noch einen Anstieg von 7,4 Prozent im Vergleich zu 2022. Insgesamt sind 1,79 Millionen Hauptmietwohnungen in Österreich betroffen, wobei ein Viertel dieser Wohnungen nur befristet vermietet wurde. Der durchschnittliche Mietpreis inklusive Betriebskosten liegt bei 653,60 Euro.
Exklusive Betriebskosten
Ohne Betriebskosten wurden rund 492,5 Euro pro Wohnung oder 7,4 Euro pro Quadratmeter fällig. Hingegen betrugen die Betriebskosten im Schnitt 163,7 Euro pro Wohnung und 2,5 Euro pro Quadratmeter. Interessant sind auch die Zahlen zu Neuvermietungen, die im Durchschnitt 11,8 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten kosteten. Bei unbefristeten Altverträgen, die seit mehr als 30 Jahren bestehen, sind es 6,3 Euro pro Quadratmeter. Befristete Hauptmietwohnungen kosten im Durchschnitt 12,8 Euro, unbefristete dagegen 8,8 Euro. Der Anteil an befristeten privaten Mietverträgen lag bei 49,5 Prozent.
Das Momentum Institut kritisiert, dass die Mieten in Österreich dreimal so stark gestiegen sind wie in der Eurozone. „Österreich belegt den vierten Platz in der EU für steigende Mietpreise seit 2010“, so das Institut. Nur wenige Länder wie Estland oder Litauen verzeichnen noch höhere Anstiege.
Forderungen nach Preisbremse
Leonard Jüngling vom Momentum Institut warnt vor ungebremsten Mieterhöhungen, insbesondere im frei finanzierten Wohnbau. Auch Elke Hanel-Torsch von der SPÖ fordert eine Ausweitung der Mietpreisbremse. „Ein Preisstopp gilt für geregelte Mietverhältnisse und soll sowohl Verwaltungskosten als auch Mieten betreffen“, erklärt sie.
Für SPÖ-Wohnbausprecherin Elke Hanel-Torsch zeigt sich, "wie wichtig Mietpreis-Stopp ist". Sie erinnert daran, dass der Preisstopp auch für das Verwaltungshonorar gilt, das im Rahmen der Betriebskosten von den Mieterinnen und Mietern bezahlt wird. "Auch in den Folgejahren dürfen die Mieten von Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen nur um 1 Prozent (2026) bzw. maximal 2 Prozent (2027) angehoben werden", rechnete sie vor. Außerdem habe sich die neue Bundesregierung in ihrem Programm darauf festgelegt, dass es auch für Mietwohnungen, die nicht in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen, "so bald wie möglich" eine Mietpreisbremse geben soll.
(fd/apa)