Millionenstrafe für Billig-Airlines

wg. Zusatzkosten für Handgepäck

(31.05.2024) Die spanische Regierung hat vier sogenannte Billig-Airlines wegen Zusatzkosten für die Mitnahme von Handgepäck und anderer als unzulässig bewerteten Praktiken mit Geldstrafen von insgesamt gut 150 Mio. Euro belegt. Betroffen seien die Gesellschaften Ryanair, EasyJet, Vueling und Volotea. Das berichten der staatliche Fernsehsender RTVE und andere Medien am Freitag unter Berufung auf das zuständige Ministerium für Soziale Rechte und Verbraucherschutz.

"historische" Strafe

Medien und der spanische Verbraucherschutzverein Facua, auf dessen Anzeige hin das Ministerium im vorigen Sommer Sanktionsverfahren eingeleitet hatte, bezeichneten die Strafe als "historisch". "Genau dafür setzen wir uns ein, um Betrug und illegalen Praktiken ein Ende zu setzen", sagte Facua-Generalsekretär Rubén Sánchez vor Journalisten in Sevilla. "Zum ersten Mal in unserer Geschichte können wir sagen, dass wir auch mit der Höhe einer Geldstrafe zufrieden sind", betonte er.

Der Direktor für Rechts- und Wirtschaftsfragen beim Europäischen Verbraucherverband (BEUC), Agustín Reyna, sprach von einem "starken und willkommenen Signal" der spanischen Behörden. "Die unfaire Politik der Fluggesellschaften in Bezug auf Handgepäck muss aufhören." Nötig seien jetzt EU-weite Standards für Handgepäckregelungen, um die Vorgaben der Fluggesellschaften für Verbraucher zu harmonisieren und Flugreisende zu entlasten, forderte Reyna.

Wettbewerbsvorteil

Die Ermittlungen wegen verschiedener umstrittener Praktiken waren aufgenommen worden, nachdem mehrere Low-Cost-Airlines ihre Handgepäckregeln verschärft hatten. Nach Ansicht des Ministeriums verstößt dies gegen das spanische Gesetz, weil Leistungen, die traditionell im Ticketpreis inbegriffen waren, nun gesondert in Rechnung gestellt wurden. Und auch, weil in der Werbung Airlines nur auf den Preis vor Zahlung zusätzlicher Kosten verwiesen. Die Airlines könnten sich aufgrund der angebotenen Niedrigpreise in den Suchmaschinen besser positionieren, hatte das Ministerium im Sommer vergangenen Jahres mitgeteilt.

Die Ermittlungen richteten sich auch gegen andere Praktiken, die als nicht gesetzeskonform betrachtet werden. Dazu zählen unter anderem die Aufpreise für Sitzplatzreservierungen vor allem für Begleiter von Personen, die minderjährig oder hilfsbedürftig seien. Gegen die Entscheidung des Ministeriums kann Einspruch erhoben werden.

(APA/JuF)

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