Mutmaßliche Polizeigewalt

Schlaganfall durch Verhaftung

(01.07.2026) Heute, Mittwoch, wird am Wiener Landesgericht ein drastischer Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt verhandelt. Passiert ist der Vorfall am 9. Mai 2024 am Schwarzenbergplatz in der Wiener Innenstadt. Ein damals 54 Jahre alter Ukrainer soll bei seiner Festnahme von einem Polizeibeamten so gewalttätig behandelt worden sein, dass er ein Hals-Nacken-Trauma erlitten hat. Laut Anklage hat das in weiterer Folge einen Schlaganfall bewirkt.

Der Mann ist nach seiner Verhaftung ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) an der Rossauer Lände gebracht und dort stundenlang in eine Zelle gesperrt worden. Seine Aussagen zu gesundheitlichen Problemen sollen ignoriert worden sein. Später wird er im Rollstuhl einem Polizeijuristen vorgeführt. Schon da sollen, laut Anklage Schlaganfall-Symptome erkennbar gewesen sein. Gegen 21.00 Uhr ist er dann vernommen worden, „obwohl er augenscheinlich nicht vernehmungsfähig und nicht in der Lage war, sein rechtliches Gehör zu wahren", so die Staatsanwaltschaft.

Sie wirft dem Polizeijuristen Amtsmissbrauch und das Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen vor. Auch der Leiter der Aufnahmestelle im PAZ und ein Gefängnisbeamter müssen sich wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Dem Polizisten, der den Mann am Schwarzenbergplatz verletzt hat, wird fahrlässige Körperverletzung angekreidet. Bei ausreichender Klärung des Vorfalls sei für diesen Polizisten eine gerichtliche Diversion „möglich", so die Staatsanwaltschaft. Alle Angeklagten bekennen sich heute „nicht schuldig".

Die Verteidigerin des Polizeijuristen weist alle Anschuldigungen zurück. Der verhaftete Ukrainer soll nach seiner Einlieferung ins PAZ von zwei Amtsärzt:innen untersucht und zur Vernehmung freigegeben worden sein - den Schlaganfall wollen sie nicht erkannt haben.

Der Anwalt des Polizisten und der angeklagten Beamten im Gefängnis geht davon aus, dass seine Mandanten nichts mit dem Vorfall zu tun hätten und die Verhaftung korrekt abgelaufen ist. Der Verteidiger bemerkt abschließend: „Es ist tragisch, was passiert ist. Aber dass die drei einen Fehler begangen haben, kann nicht gesagt werden."

Der Richter hat nun die Verhandlung auf einen noch unbekannten Termin vertagt, um weitere Zeug:innen zu befragen.

(APA/LP)

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