"Nein" zur Vorratsdatenspeicherung

(12.12.2013) Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem EU-Recht! Das hat ein Gutachter jetzt festgestellt. Es liegt ja eine Klage gegen Österreich vor, weil vorsorglich Daten zur Verbrechensbekämpfung gesammelt werden. Und das ist nicht mit den EU-Grundrechten vereinbar, wie der Gutachter jetzt bestätigt. Der Europäische Gerichtshof wird in einigen Monaten ein Urteil fällen. Eine Verurteilung würde aber nicht zwangsläufig das „Aus“ für die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat bedeuten. Datenschützer Hans Zeger:

"Man muss ganz klar sagen: Es kann auch bedeuten, dass Österreich sich dafür entscheidet, weiterhin Daten zu speichern. Nur eben nicht mehr unter dem Titel der Vorratsdatenspeicherrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft, sondern aus eigenem, nationalen Interesse."

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