Neue Handgepäck-Regeln

Umstellung für Fluggäste

(30.08.2024) Ab dem 1. September 2024 treten in der EU und Großbritannien neue Handgepäckregeln in Kraft, die insbesondere Flüssigkeiten und Gepäcksgröße betreffen.

Nachdem die strengen Flüssigkeitsvorschriften im Handgepäck über die Jahre gelockert wurden, gelten nun wieder strengere Regeln. Passagiere dürfen Flüssigkeiten nur noch in Behältern von maximal 100 Millilitern mitführen, und diese müssen in einer durchsichtigen, verschließbaren 1-Liter-Plastiktüte verstaut werden. Diese Tüte darf maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein und pro Person ist nur eine Tüte erlaubt. An vielen Flughäfen müssen diese Beutel, wie elektronische Geräte wie Laptops, separat durchleuchtet werden.

Moderne CT-Scanner an Flughäfen wie in Hamburg oder London City ermöglichen es jedoch, Flüssigkeiten im Handgepäck zu belassen, solange sie der 100-Milliliter-Regel entsprechen. Auch Laptops müssen in diesen Fällen nicht aus dem Handgepäck genommen werden.

Die Verschärfung der Regeln resultiert aus Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der neuen Scanner-Technologie. Bis diese Zweifel ausgeräumt sind, müssen Passagiere kleinere Behälter nutzen. Alternativ können feste Seifen, Shampoos oder Duschgels verwendet werden, da diese nicht unter die Flüssigkeitsvorschriften fallen.

Medikamente, die während des Flugs benötigt werden, sowie Babynahrung sind von den neuen Regelungen ausgenommen. Ob ein Baby tatsächlich mit an Bord sein muss, um Babynahrung mitnehmen zu dürfen, ist nicht allgemein zu sagen und variiert je nach Fluggesellschaft.

Zusätzlich gibt es auch neue Bestimmungen zur Größe und Menge des Handgepäcks. Generell empfiehlt es sich, sich vor einer Reise noch einmal genau darüber zu informieren, wie groß und schwer das Gepäck sein darf und welche Dinge mit ins Flugzeug dürfen.

(AM)

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